| Städtebauförderung

Land stellt erneut fünf Millionen Euro für Innenstadt-Impulse bereit

Im Landeshaushalt für das Jahr 2024 werden insgesamt fünf Millionen Euro für das Modellvorhaben Innenstadt-Impulse bereitgestellt und die Förderbedingungen zugunsten der Städte und Gemeinden noch einmal erweitert. Die Antragstellung ist ab sofort möglich. Bewerben können sich alle Kommunen mit zentralörtlicher Funktion.

„Unsere Innenstädte und Ortskerne sind im Wandel. Als Folge dieser Entwicklungen stehen unsere Innenstädte, Stadt- und Ortsteilzentren vor großen Herausforderungen. Das ist uns als Landesregierung sehr bewusst und deshalb ist es uns ein großes Anliegen, durch neue und innovative Ideen neue Impulse in unseren Innenstädten zu setzen und sie fit für die Zukunft zu machen“, sagte Innenminister Michael Ebling. Das Modellvorhaben „Innenstadt-Impulse“ sei bereits 2021 ins Leben gerufen worden und war anfänglich für die Oberzentren vorgesehen. In den Jahren 2022 und 2023 sei es dann auf die Mittelzentren, mittelzentrale Verbünde und Grundzentren ausgeweitet worden.

„Veränderte Einkaufsgewohnheiten, der Online-Handel, Veränderungen in der Gastronomie und nicht zuletzt die Nachwirkungen der Corona-Pandemie führen zu einem Strukturwandel in unseren Innenstädten, Stadt- und Ortsteilzentren“, so der Minister. Im Rahmen des Modellvorhabens sei es beispielsweise möglich, Innenstadt-Events, Pop-Up-Stores, das Innenstadtmarketing und den Aufbau lokaler Online-Marktplätze zu unterstützen oder die Mittel für kleinere Maßnahmen wie Möblierungen, Bepflanzungen und Lichtinstallationen, zu verwenden. „Die teilnehmenden Städte und Gemeinden können individuelle und maßgeschneiderte Ideen entwickeln“, sagte Ebling.

Ab diesem Jahr werden zudem die Förderbedingungen im Modellvorhaben „Innenstadt-Impulse“ zugunsten der Städte und Gemeinden noch einmal erweitert. „Die Förderung pro Kommune wird von 250.000 Euro auf 500.000 Euro angehoben. Die Finanzierungsbeteiligung des Landes liegt weiterhin bei 90 Prozent. Zudem haben auch Kommunen, die in den letzten Jahren bereits von dem Programm profitiert haben, die Möglichkeit, weitere Anträge für neue, zusätzliche Fördergebiete zu stellen oder in einem bereits bestehenden Fördergebiet neue Maßnahmen zu beantragen, wenn sich diese Maßnahmen von den bereits bewilligten Maßnahmen abgrenzen lassen“, so Ebling. Auch Einzelmaßnahmen seien grundsätzlich förderfähig, sofern sie eine übergeordnete Bedeutung für die gesamte Innenstadt haben.

„Alle Kommunen möchte ich ermuntern, sich unserem Modellvorhaben ‚Innenstadt-Impulse‘ anzuschließen. Es bietet zahlreiche Möglichkeiten, um konkrete Maßnahmen vor Ort umzusetzen. Die Innenstädte und Ortskerne sind entscheidend für die Identität eines Ortes und bilden die Zentren unseres gesellschaftlichen Lebens. Es lohnt sich, hier aktiv zu werden und anzupacken“, betonte Innenminister Ebling.

Das Modellvorhaben „Innenstadt-Impulse“ rundet als nicht-investive Förderung die klassischen auf Baumaßnahmen ausgerichteten Städtebauförderungsprogramme ab und ist Teil des Regierungsschwerpunkts „Innenstädte der Zukunft“. Den Städten und Gemeinden in Rheinland-Pfalz steht damit ein umfassendes Förderangebot zur Belebung ihrer Innenstädte und Ortskerne zur Verfügung.

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