| Infrastruktur / Donnersbergkreis

Lewentz: Baurecht für die Ortsumgehung Imsweiler

Der Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Imsweiler ist rechtskräftig. „Mit dem Baurecht haben wir eine wichtige Hürde genommen“, so Infrastrukturminister Roger Lewentz. Der Umsetzung der Planung stünden daher keine rechtlichen Hindernisse mehr entgegen.

Gegen den am 14. Oktober 2015 erlassenen Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Ortsumgehung Imsweiler im Zuge der B 48 sind innerhalb der Fristen keine Klagen erhoben worden. 

Der Planfeststellungsbeschluss beinhaltet unter anderem den Bau von zwei Einmündungen zum Anschluss an die B 48(alt) nördlich und südlich von Imsweiler, den Bau einer 222 Meter langen Talbrücke über die Alsenz und die Bahn-Strecke Hochspeyer – Bad Münster am Stein sowie die Herstellung eines rund 400 Meter langen Tunnels. Mit dem Projekt sind zudem landespflegerische und wasserwirtschaftliche Maßnahmen verbunden. Auch das vorhandene Wirtschaftswegenetz wird angepasst.

Mit einer Umgehung kann die überregionale Verbindungsfunktion (Mittelzentrum zum zugehörigen Oberzentrum) verbessert werden. Zudem kann die durch den Durch-gangsverkehr stark belastete Ortslage von Imsweiler deutlich entlastet werden. „Sobald der Bund die Finanzierung des Projekts freigibt, kann gebaut werden", stellte Minister Lewentz fest. Als Kosten sind rund 22,6 Millionen Euro veranschlagt. Die Bauzeit wird voraussichtlich vier Jahre dauern.

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