| Neuaufstellung Katastrophenschutz

Schweitzer/Ebling: Neues Gesetz schafft Handlungssicherheit für Katastrophenschutz

Der Krieg in der Ukraine zwingt zu einem Umdenken im Bevölkerungsschutz, Wald- und Vegetationsbrände treten auch in Rheinland-Pfalz immer wieder auf und die Flutkatastrophe im Juli 2021 hat das Land so schwer getroffen wie keine Naturkatastrophe jemals zuvor. Diesen Herausforderungen hat sich die Landesregierung gestellt, um ein krisenfestes System des Katastrophenschutzes zu ermöglichen.
Stellen gemeinsam das neue Gesetz vor: Ministerpräsident Schweitzer, Innenminister Ebling und LBKI Eisenhauer.
Stellen gemeinsam das neue Gesetz vor: Ministerpräsident Schweitzer, Innenminister Ebling und LBKI Eisenhauer.

Ministerpräsident Alexander Schweitzer und Innenminister Michael Ebling haben nun den Regierungsentwurf für ein neues Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz vorgestellt. In diesen Gesetzentwurf sind sowohl die Ergebnisse der Enquete-Kommission des Landtags „Zukunftsstrategien zur Katastrophenvorsorge“ als auch die Expertise von Fachleuten wie unter anderem den Brand- und Katastrophenschutzinspekteuren der Landkreise und kreisfreien Städte eingeflossen. Das Gesetz soll eine Säule in der Neuaufstellung des Katastrophenschutzes bilden, die einen Schwerpunkt der Landesregierung darstellt. Daneben trägt das Land in großem Umfang dazu bei, den Katastrophenschützerinnen und -schützern bestmögliche Bedingungen zu schaffen.

„Die Mittel im Brand- und Katastrophenschutz erhöhen wir mit dem in der vergangenen Woche vorgestellten Haushaltsentwurf von rund 95 Millionen Euro im Doppelhaushalt 2023/2024 auf nunmehr rund 142 Millionen Euro im Doppelhaushalt 2025/2026.
Das ist eine satte Steigerung auf das 1,5-fache“, hob Ministerpräsident Schweitzer hervor. Die im August vorgestellten beiden neuen Polizeihubschrauber mit Winden und der Möglichkeit, einen fast doppelt so großen Außenlöschbehälter wie bisher anzubringen, seien künftig ebenfalls zentrale Einsatzmittel nicht nur für die Polizei, sondern auch für den Katastrophenschutz. Gleiches gelte für die acht Tanklöschfahrzeuge mit 3000 Liter Fassungsvermögen, die das Land in die acht Leitstellenbereiche verteilt habe. Sie seien besonders gut geeignet für Waldbrände und Fahrten in unwegsamem Gelände.

Es ist gut funktionierende Praxis im Land, dass die grundsätzliche Zuständigkeit für den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz bei den kommunalen Aufgabenträgern liegt. Daher soll diese beibehalten werden. „Uns ist dabei von zentraler Bedeutung, dass wir die Kommunen stärken, unterstützen und die Strukturen landesseitig sehr zielgerichtet ergänzen. Am 1. Januar geht das neue Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz mit einem Lagezentrum an den Start, das zukünftig in einen 24/7-Betrieb geht. In einem Flächenbundesland wie Rheinland-Pfalz ist es einmalig. Alleine im Doppelhaushalt 2025/26 nehmen wir fast 14 Millionen Euro für das Landesamt in die Hand, um eine schlagkräftige Behörde aufzustellen und sie personell wie materiell gut auszustatten“, so Schweitzer und Ebling. Gleichzeitig stärke das Land die kommunalen Strukturen, auch indem für Brand- und Katastrophenschutzinspekteure das Hauptamt vorgesehen werde. Das trage den gestiegenen Anforderungen für diese Funktion Rechnung und fördere die effektive Gefahrenabwehr vor Ort.

Das Zwei-Stabs-Modell unter Leitung des kommunalen Hauptverwaltungsbeamten (Landrat bzw. Oberbürgermeister) soll künftig vorgeschrieben sein. Neben der Technischen Einsatzleitung, die für die Lagebewältigung verantwortlich ist, muss es dann im Einsatzfall auch einen Verwaltungsstab geben, der zum Beispiel rechtliche oder organisatorische Fragen klärt. Gewährleistet ist dann immer auch eine Führungsunterstützung für die einsatzführende Kommune.

Neu eingeführt werden die Begrifflichkeiten des Großschadenereignisses und des Katastrophenfalls, die zukünftig den Katastrophenschutz definieren, und die Bekanntgabe des Katastrophenfalls sowie die Auslösung des Katastrophenvoralarms, wie es Expertinnen und Experten gefordert hatten. So kann der Katastrophenfall öffentlichkeitswirksam bekannt gemacht werden“, sagte Innenminister Ebling. „Allerdings soll das Land mit dem neuen Gesetz auch Weisungen erteilen können, weil das Landesamt als Fachaufsichtsbehörde tätig werden soll.  Auch sollen klare Voraussetzungen gegeben sein, dass das Land die Einsatzleitung in bestimmten Fällen an sich ziehen kann.

Gleichzeitig werde auch die Aus- und Weiterbildung der Einsatzkräfte gestärkt, indem die Kapazitäten an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzakademie (zukünftig Landesamt) erhöht wurden und inzwischen Priorisierungen für die wichtigsten Kurse greifen.

„Die Erfahrungen haben gezeigt, dass Bedarfs- und Entwicklungspläne eine entscheidende Rolle spielen. Für die Verbandsgemeinden und Gemeinden sowie die Landkreise soll künftig eine Pflicht bestehen, solche Pläne regelmäßig aufzustellen, fortzuschreiben und sie vorzulegen. Sie haben als Vorbereitung für die Alarm- und Einsatzpläne eine hohe Bedeutung, weil sie die Leistungsfähigkeit der Gefahrenabwehr regeln und dafür Risiken sowie Gefahren konkret vor Ort in den Blick nehmen“, so Ebling.

„Als Land wollen wir uns gemeinsam mit den kommunalen Aufgabenträgern auf die zukünftigen Herausforderungen vorbereiten, Handlungssicherheit auf allen Ebenen schaffen und die Weichen für die Zukunft stellen“, betonten Schweitzer und Ebling.

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