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Neues Zukunftsprogramm stärkt Regionen im Land sehr gezielt

Die Landesregierung hat ihr neues Regionales Zukunftsprogramm „regional.zukunft.nachhaltig“ vorgestellt, das die Gleichwertigkeit der Lebens-verhältnisse weiter ausbauen soll. Ministerpräsident Alexander Schweitzer hatte das neue Programm Mitte September im Rahmen seiner ersten Regierungserklärung angekündigt. 200 Millionen Euro sollen Kommunen mit besonderen Herausforderungen zur Verfügung stehen, um mit gezielten Investitionen nachhaltige Wachstumsimpulse zu setzen.
Innenminister Michael Ebling (l.), Ministerpräsident Alexander Schweitzer, Klimaschutzministerin Katrin Eder (2.v.r.) und Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt bei der Pressekonferenz zum neuen Regionalen Zukunftsprogramm.
Innenminister Michael Ebling (l.), Ministerpräsident Alexander Schweitzer, Klimaschutzministerin Katrin Eder (2.v.r.) und Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt bei der Pressekonferenz zum neuen Regionalen Zukunftsprogramm.

„Unsere Regionen im Land haben ihre eigenen Prägungen. Pfalz ist nicht gleich Eifel und Westerwald ist nicht gleich Hunsrück. Diese Vielfalt macht Heimat aus, mit ihren Stärken und Chancen, aber auch unterschiedlichen strukturellen Rahmenbedingungen. Das neue Regionale Zukunftsprogramm soll gezielt dort unterstützen, wo die wirtschaftliche Lage oder die demografische Entwicklung schwieriger sind als in anderen Teilen des Landes“, so Ministerpräsident Alexander Schweitzer.

Während eine Förderung aller Kommunen lediglich den Ist-Zustand festigen würde, soll die neue Förderung genau da ansetzen, wo es schwieriger ist Potentiale zu nutzen. Im Rahmen der vielfältigen Maßnahmen könnten die Kommunen beispielsweise für Kindertagesstätten und Schulen in neue Spielanlagen oder neue Bewegungs- und Lernräumen investieren oder mit neuer Ausstattung und Technik ihre Dorfgemeinschaftshäuser aufwerten und neue Angebote möglich machen. „Mit dem Programm nähern wir die Lebensverhältnisse einander an und wahren die regionale Identität. Deshalb können auch die geförderten Maßnahmen sehr unterschiedlich sein. Das einzige, was für alle gilt, ist das schlanke Antragsverfahren“, so Schweitzer. Herzstück des Programms sei ein Maßnahmenkatalog, der den Kommunen – vergleichbar zum Vorgehen beim Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) – eine Orientierung darüber gebe, welche Maßnahmen dem Förderzweck entsprechen. Hierfür stehen regionale Budgets zur Verfügung, deren Höhe von der Einwohnerzahl abhängig ist.

Antragsberechtigt sind 62 Verbandsgemeinden, eine verbandsfreie Gemeinde und eine kreisfreie Stadt sowie fünf Landkreise, deren Kreisgebiet komplett in der Förderkulisse liegt. Die Entscheidung über die Förderkulisse wurde mittels Strukturindex des Statistischen Landesamtes festgelegt, der die strukturellen Chancen und Herausforderungen im Land vergleicht. Eingeflossen sind beispielsweise Kriterien wie wirtschaftliche Lage oder demografische Entwicklung. Neu ist: Auch die Unterschiede innerhalb der Landkreise wurden mitberücksichtigt. Jede einzelne Verbandsgemeinde wurde einzeln betrachtet.

„Unsere Kommunen haben eine Schlüsselrolle inne, wenn es um die Gestaltung der Zukunft geht. Unser Zukunftsprogramm soll sich von Anfang an daran messen lassen, dass die Anträge einfach bleiben. Bewilligung und Auszahlung der Förderbudgets sollen schon 2025 erfolgen. Das entlastet die Kommunen auch von Vor- oder Zwischenfinanzierungen und zur Antragstellung genügen bereits eine grobe Kostenschätzung sowie eine kurze Projektbeschreibung. Ein schlankes Verfahren unterstützt die großen Entscheidungsspielräume, die die Kommunen in diesem Zukunftsprogramm haben“, sagte Innenminister Michael Ebling.

Das Programm ist bewusst ressortübergreifend ausgelegt. Neben der wirtschaftlichen Entwicklung soll es auch eine nachhaltige und klimagerechte Infrastruktur, die Versorgung sowie den sozialen Zusammenhalt in den Blick nehmen. Die zur Verfügung stehenden Mittel bilden zur Hälfe der Haushalt des Innenministeriums sowie jeweils zu einem Viertel die Haushalte des Wirtschafts- und des Klimaschutzministeriums ab.

Klimaschutzministerin Katrin Eder betont: „Die Maßnahmen des Regionalen Zukunftsprogramms stärken die strukturelle Entwicklung der Kommunen: Sie steigern die Lebensqualität, machen Orte attraktiver und schützen sie vor den Auswirkungen der Erderhitzung, wie etwa Starkregen. Im Bereich des Klimaschutzes und der Klimawandelfolgenanpassung zielen die Angebote darauf ab, nicht nur Investitionskosten, sondern auch Kosten für die Kommunen in Zukunft zu sparen. Wer etwa in die Dämmung von Gebäuden investiert, spart sich Heizkosten. Wer den Strom vom eigenen Dach speichert, muss ihn nicht von einem Energieversorger beziehen. Und wer auf den Schutz vor den Folgen von Extremwetter wie Starkregen setzt, hat weniger Ausgaben für die Schadensbehebung. Aber auch mehr Grün, etwa auf Dächern und Fassaden, fördert nicht nur den Klimaschutz, sondern steigert auch die Attraktivität von Orten. In puncto Mobilität bietet wir den Kommunen einige Maßnahmen zum Infrastruktur-Ausbau für öffentliche Verkehrsmittel. Etwa Rad- und Fußwegbrücken bei Bahnhöfen. Da die Ernährung ein wichtiger Baustein unserer Gesundheit und unseres Wohlbefindens ist, können die Kommunen auch Gelder für Gemeinschaftsküchen sowie für die Errichtung von Lerngärten, Kräuter-, Hoch- und Gemüsebeeten einsetzen.“

„Mit unserem Regionalen Zukunftsprogramm „regional.zukunft.nachhaltig“ wollen wir mehr Prosperität in jene ländlichen Regionen bringen, die etwas mehr Unterstützung benötigen“, erklärte Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. „Das erreichen wir über ein vielfältiges Angebot an Projektförderungen wie beispielsweise von regionalen Märkten, Dorfläden oder Pop-Up-Stores in Leerständen, gerade um die Ortskerne zu beleben. Aber auch der Ausbau von Industrie- und Gewerbegebieten sowie die Anlage von Lkw-Parkplätzen stärken die Wirtschaft in den Regionen. Über Mobilitätshubs und die Förderung von Beleuchtung, E-Ladesäulen, Radabstellanlagen beispielsweise an Mitfahrerparkplätzen sowie in den Ortschaften erweitern wir das Mobilitätsangebot vor Ort. Zudem können touristische Angebote, gerade auch solche im agrartouristischen Bereich wie Picknick- oder Aussichtsplätze, Wingertshäuschen aber auch Wanderwege oder barrierefreie touristische Wegekonzepte gefördert werden. Zudem gehören Waschplätze für landwirtschaftliche Pflanzenschutzgeräte oder mobile Lebensmittelangebote zu den förderfähigen Projekten. Mit all diesen Maßnahmen stärken wir die Wirtschaftskraft und die Lebensqualität der Regionen und investieren in Wachstumsimpulse und die Prosperität unserer Regionen! Damit werden unsere ländlichen Regionen attraktiver für Unternehmensansiedlungen, für Zuziehende und somit Fachkräfte, für Touristen und selbstverständlich für die Bürgerinnen und Bürger selbst“, so Ministerin Schmitt.

Das Regionale Zukunftsprogramm zeige auch, wie ernst es der Landesregierung mit der Entbürokratisierung ist, so Ministerpräsident Alexander Schweitzer, Innenminister Michael Ebling, Umweltministerin Katrin Eder und Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt. Abweichungen von der Landeshaushaltsordnung sollen es beispielsweise möglich machen, dass die Fördermittel vollständig ausgezahlt werden, sobald es einen Zuwendungsbescheid gibt. Das Antragsverfahren soll ebenfalls vereinfacht werden, so genügen Eigenerklärungen statt Wirtschaftlichkeits- und baufachlicher Prüfung. Die antragsberechtigten Kommunen sollen Ihre Ideen ab dem Frühjahr einreichen können. Der konkrete Start ist vom parlamentarischen Verfahren abhängig. „Wir freuen uns auf viele Anträge und gute und schnelle Impulse für unsere Regionen.“

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