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Rheinböllen und Wörrstadt dürfen sich künftig „Stadt“ nennen

Der Ministerrat unter Vorsitz von Ministerpräsident Kurt Beck hat heute auf Antrag der Ortsgemeinden Rheinböllen, Rhein-Hunsrück-Kreis, und Wörrstadt, Landkreis Alzey-Worms, entschieden, ihnen die Bezeichnung „Stadt“ zu verleihen. „Beide künftigen Städte haben dargelegt, dass sie sich in den vergangenen Jahrzehnten zu Gemeinden mit zentralörtlicher Funktion und gewachsener gewerblicher Bedeutung entwickelt haben. Siedlungsform, Gebietsumfang, Einwohnerzahl und ein aktives, wirtschaftliches, soziales und kulturelles Leben geben den Ortsgemeinden ein kleinstädtisches Gepräge“, so Innenminister Karl Peter Bruch im Anschluss an die Kabinettsitzung. Die positive Entwicklung beider Gemeinden könne durch die Verleihung der Bezeichnung „Stadt“ unterstützt werden. Als offizieller Akt seien nun noch die entsprechenden Verleihungsurkunden auszuhändigen. Danach könnten sich die Ortsgemeinden „Stadt Rheinböllen # beziehungsweise „Stadt Wörrstadt“ nennen.

Hintergrund:


Die Verleihung einer solchen Bezeichnung durch die Landesregierung ist ein eher seltenes Ereignis. Seit 1945 ist die Bezeichnung „Stadt“ an 46 Gemeinden verliehen worden. Zuletzt wurde der Ortsgemeinde Nieder-Olm durch Urkunde vom 6. November 2006 die Bezeichnung „Stadt“ verliehen. Mit der Verleihung der so genannten „Stadtrechte“ sind keine Vorteile gegenüber anderen Gemeinden verbunden. Die einzigen rechtlichen Änderungen beschränken sich auf die Führung der Bezeichnung „Stadt“ sowie die Umbenennung der Organe „Ortsgemeinderat“ und „Ortsbürgermeister“ in „Stadtrat“ und „Stadtbürgermeister“.

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