Zum vorläufigen Ermittlungsergebnis wird der Landrat a.D. derzeit angehört. Nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass vonseiten des Innenministeriums anschließend Disziplinarklage mit dem Ziel der Aberkennung der Ruhegehaltsansprüche zu erheben ist. Daher ist beabsichtigt, als vorläufige Maßnahme ein Drittel des monatlichen Ruhegehaltes einzubehalten. Auch hierzu wird der Landrat a.D. derzeit angehört.
Eine Information des Innenausschusses und auch der Öffentlichkeit erfolgt aufgrund des überragenden öffentlichen Interesses. Weitergehende Informationen können aufgrund der im Disziplinarverfahren geltenden rechtlichen Grundsätze nicht erteilt werden.
Im August 2021 hatte die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier ein Disziplinarverfahren gegen Herrn Landrat a.D. Dr. Jürgen Pföhler eingeleitet, um zu prüfen, inwieweit im Kontext der Naturkatastrophe im Ahrtal gegen beamtenrechtliche Pflichten verstoßen wurde. Dieses Verfahren wurde während der strafrechtlichen Untersuchungen entsprechend den Regelungen des Landesdisziplinargesetzes ausgesetzt, aber nach Einstellung der Ermittlungen im April 2024 offiziell wieder aufgenommen. Das Disziplinarverfahren hat zwischenzeitlich das rheinland-pfälzische Ministerium des Innern und für Sport an sich gezogen.