| Kulturelles Erbe

Welterbe SchUM: Land fördert Restaurierung jüdischer Grabsteine

Innenminister Michael Ebling hat dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Mainz Nino Haase einen Förderbescheid des Landes Rheinland-Pfalz in Höhe von 96.000 Euro übergeben. Das Land fördert damit die denkmalgerechte Restaurierung von bis zu 71 Grabmalen auf dem Alten Jüdischen Friedhof in Mainz, der Teil des UNESCO-Welterbes der SchUM-Stätten Speyer, Worms und Mainz ist.

„Der Alte Jüdische Friedhof in Mainz ist ein einzigartiges Zeugnis jüdischer Kultur und als UNESCO-Welterbestätte ein ganz besonderer Kulturort in der Landeshauptstadt. Sein Erhalt ist uns ein besonderes Anliegen, denn er macht die jahrhundertealte jüdische Geschichte von Rheinland-Pfalz sichtbar und erlebbar. Mit unserer Förderung in Höhe von 96.000 Euro leisten wir gerne einen Beitrag dazu, dieses Erbe zu bewahren und die Erinnerung lebendig zu halten – aus Respekt vor der Vergangenheit und in Verantwortung für die Zukunft“, sagte Innenminister Michael Ebling, der für das kulturelle Erbe des Landes zuständig ist.

Die Gesamtkosten der geplanten Restaurierungsarbeiten betragen rund 207.000 Euro. Zusätzlich zur Landesförderung erhält die Stadt Mainz eine Zuwendung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz.

Oberbürgermeister Nino Haase dankte der GDKE und betonte: „Der Alte Jüdische Friedhof ist ein Ort der Erinnerung und als SchUM-Stätte ein bedeutendes Zeugnis der jüdischen Geschichte am Rhein. Mit der Unterstützung des Landes können wir die Inschriften dieser historischen Grabmale sichern. Dies ist auch mit Blick auf die historische Aufarbeitung des Welterbes ein wichtiger Schritt. Der Bau des neuen Besuchszentrums wird es ermöglichen, den Alten Jüdischen Friedhof und die Geschichte der SchUM-Gemeinden künftig noch besser zu vermitteln.“ 

Dezernentin für Bauen, Denkmalpflege und Kultur Marianne Grosse schloss an: „Der Erhalt der jüdischen Grabsteine ist eine wichtige Aufgabe, der sich die Landeshauptstadt in einem über mehrere Jahre angelegten Projekt widmet. Vor allem sind die Inschriften der Grabsteine wertvolle kulturhistorische Quellen. Die Förderung des Landes trägt einen wichtigen Teil zu ihrer fachgerechten Konservierung und Erschließung bei, um das SchUM-Welterbe dauerhaft zu sichern.“

Auf dem Alten Jüdischen Friedhof in Mainz befinden sich mehrere tausend Grabsteine aus Mittelalter und Neuzeit, die zu den ältesten erhaltenen Zeugnissen jüdischer Bestattungskultur in Mitteleuropa zählen. Viele von ihnen sind durch Witterung und Alter stark gefährdet. Die Stadt Mainz führt daher ein langfristig angelegtes Restaurierungsprojekt durch, das die konservatorische Sicherung der Grabsteine, die Bewahrung der hebräischen Inschriften sowie ihre digitale Dokumentation umfasst. Im aktuellen Förderabschnitt werden bis zu 71 Grabmale behutsam restauriert – unter strikter Beachtung der halachischen Regeln, die den Umgang mit den Grabstätten bestimmen. Das Projekt trägt dazu bei, dieses einzigartige Kulturerbe zu erhalten und für kommende Generationen sichtbar zu machen.

„Menschen aus allen Epochen unserer Geschichte haben in Rheinland-Pfalz ihre Spuren hinterlassen. Burgen, Schlösser, Ruinen und viele andere ältere und jüngere Kulturdenkmäler zeugen bis heute in beeindruckender Weise davon. Herausragendes Beispiel dafür sind unsere sieben UNESCO-Welterbestätten. Kommunen, Kirchen und private Eigentümerinnen und Eigentümer können sich darauf verlassen, dass wir sie mit der Landesdenkmalpflege sehr gerne fachlich und finanziell bei der Bewahrung ihrer Kulturschätze unterstützen“, so der Innenminister.

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt im Zuge der Denkmalförderung kommunale, kirchliche und private Eigentümerinnen und Eigentümer von Kulturdenkmälern im Jahr 2025 mit insgesamt voraussichtlich rund 5,4 Millionen Euro. Förderfähig ist dabei der denkmalbedingte Mehraufwand bei Sanierungs- und Restaurierungsarbeiten. Der Fördersatz beträgt in Bezug auf die zuwendungsfähigen Kosten in der Regel bis zu 50 Prozent bei Privateigentümern sowie bis zu 33,3 Prozent bei Kommunen und Kirchen. Ergänzt werden kann die Landesförderung durch Förderprogramme des Bundes wie beispielsweise die wiederkehrenden Denkmalschutzsonderprogramme oder auch durch Mittel der Deutschen Stiftung Denkmalschutz.

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