„Mit der geänderten Vorgabe stehen nun weitere Flächen im Land für die Windenergienutzung zur Verfügung“, so die Staatssekretärin. Windenergieanlagen dürfen demnach zukünftig durchschnittlich 60 bis 80 Meter näher zu sog. reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Dorf-, Misch- und Kerngebieten errichtet werden.
Das Rundschreiben kann als erster Schritt zur Umsetzung des neuen Koalitionsvertrages betrachtet werden, in dem sich die Koalitionspartner verpflichtet haben, den Klimaschutz zugunsten jetziger und nachfolgender Generationen voranzutreiben.