Die Vierte Teilfortschreibung des LEP IV bezieht sich auf das gesamte Gebiet des Bundeslandes Rheinland-Pfalz und wird Neuregelungen zum Ausbau der Windenergie und von Photovoltaik-Anlagen in Rheinland-Pfalz beinhalten.
Die Auslegung des Entwurfs der Rechtsverordnung einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie eines Fachgutachtens zu Ausschlusszonen für Windenergieanlagen rund um das Welterbe Oberes Mittelrheintal erfolgt durch Veröffentlichung im Internet. Die Dokumente können vom 12. Mai 2022 bis einschließlich 23. Juni 2022 auf der Website des Innenministeriums eingesehen werden. Stellungnahmen zum Verordnungsentwurf können bis einschließlich 7. Juli 2022 abgegeben werden.
Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Innenminister Roger Lewentz und Klimaschutzministerin Katrin Eder hatten die Inhalte der Teilfortschreibung Mitte April der Öffentlichkeit vorgestellt. Weitere Informationen zu den Inhalten der Vierten Teilfortschreibung des LEP IV finden sich in der Pressemitteilung vom 12. April.