| Kommunalwahlrecht

Ebling: AfD-Vorwürfe entbehren jeder Grundlage

Innenminister Michael Ebling hat die von der AfD erhobenen Vorwürfe zu einem angeblichen Wahlverbot für AfD-Kandidatinnen und -Kandidaten deutlich zurückgewiesen. Die gesetzlichen Vorgaben für Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz sind eindeutig, gelten unverändert seit vielen Jahren und gelten für alle Bewerberinnen und Bewerber gleichermaßen, betonte der Minister.

„Es gibt weder ein „Parteienverbot“ noch ein „Wahlverbot“.  Die Behauptungen der AfD sind schlichtweg falsch und erfunden. Entscheidend sind immer die objektiven Wählbarkeitsvoraussetzungen und die damit verbundene Entscheidung eines Wahlausschusses über die Zulassung einer Bewerberin oder eines Bewerbers zu einer Wahl. Dies hat nichts mit deren Parteizugehörigkeit zu tun“, sagte Innenminister Michael Ebling.

Nach den gesetzlichen Vorschriften in Rheinland-Pfalz entscheidet allein der zuständige Wahlausschuss über die Zulassung eines Kandidaten oder einer Kandidatin. Grundlage sind die Wählbarkeitsvoraussetzungen, wie etwa Alter, Wohnsitz und die gesetzlich geforderte Gewähr, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzustehen. AfD-Kandidierende treten seit Jahren regulär zu Kommunal- und Bürgermeisterwahlen im Land an. Behauptungen über ein Wahlverbot entbehren daher jeder Grundlage. Dementsprechend ist der aktuell von der AfD aufgeworfene Fall aus der Verbandsgemeinde Nieder-Olm nach den allgemeinen geltenden gesetzlichen Regeln für Kommunalwahlen zu prüfen.

Die AfD verdreht in ihrer öffentlichen Darstellung augenscheinlich den Unterschied zwischen dem passiven Wahlrecht für ein kommunales Wahlamt und den Zulassungsvoraussetzungen zum öffentlichen Dienst. Auch hier sei vorsorglich betont: Die jüngst präzisierte Verwaltungsvorschrift Verfassungstreue stellt klar, dass Zweifel an der Verfassungstreue in jedem Einzelfall zu prüfen sind. Ein pauschaler Ausschluss vom öffentlichen Dienst erfolgt ausdrücklich nicht.

„Der von der AfD konstruierte Zusammenhang zwischen Parteimitgliedschaften und der Zulassung zu Kommunalwahlen ist falsch. Die Rechtslage ist klar, die Verfahren sind bewährt, und die Entscheidungen treffen die dafür gesetzlich vorgesehenen Gremien“, so Innenminister Ebling.

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