Um den Anforderungen dieser wichtigen Tätigkeit gerecht zu werden, erfolgt rückwirkend zum 1. Januar 2023 eine Anhebung der Entschädigungssätze um sechs Prozent. Zusätzlich wird ab dem 1. Januar 2024 eine weitere Erhöhung um weitere sechs Prozent umgesetzt. Insbesondere spezifische Positionen wie Wehrführerinnen und -führer sowie ehrenamtliche Gerätewartinnen und -warte profitieren von einer zusätzlichen Erhöhung ihrer Entschädigungssätze um weitere 20 Prozent.
„Die Freiwilligen Feuerwehren sind eine der tragenden Säulen unserer Sicherheitsarchitektur. Die Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner gewährleisten täglich und mit großem persönlichen Einsatz den Schutz und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz. Die Erhöhung der Aufwandsentschädigung ist ein Ausdruck unserer Wertschätzung für diese unverzichtbare Tätigkeit“, betonte Innenminister Michael Ebling.
Die Anpassungen konzentrieren sich ebenfalls auf den Bereich der Nachwuchsarbeit. Ein erweiterter Kreis an entschädigungsberechtigten Feuerwehrangehörigen, einschließlich der Stellvertreterinnen und Stellvertreter im Nachwuchsbereich, sowie eine Erhöhung der Entschädigungssätze für Jugendfeuerwehrwartinnen und -warte sowie Leiterinnen und Leiter der Kinderfeuerwehren um 20 Prozent unterstreichen das Engagement für die zukünftige Stärkung der Feuerwehren.
„Die Förderung der Nachwuchsarbeit ist eine Investition in die Zukunft unserer Feuerwehren. Es ist von wesentlicher Bedeutung, eine starke und einsatzfähige Feuerwehr für morgen zu gewährleisten“, hob Minister Ebling hervor.
In Rheinland-Pfalz engagieren sich etwa 51.000 ehrenamtliche Einsatzkräfte in rund 2.250 örtlichen Feuerwehreinheiten. Zusätzlich bereiten sich etwa 11.500 Jungfeuerwehrleute in rund 1.100 Jugendfeuerwehren auf ihren Dienst in den Einsatzabteilungen vor.