Ebling: Ehrenamtliches Bürgermeisteramt soll weiter gestärkt werden

Innenminister Michael Ebling hat angekündigt, die Rahmenbedingungen für die ehrenamtliche Tätigkeit der rheinland-pfälzischen Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister vor dem Hintergrund der wachsenden Anforderungen bei der Ausübung der Tätigkeit anzupassen. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sollen künftig insbesondere von Anpassungen bei den Aufwandsentschädigungen und der personellen Unterstützung profitieren.

„Unsere Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister leisten Großartiges und sind ein unverzichtbarer Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung. Daher ist es wichtig, die Attraktivität dieses Ehrenamtes weiter zu steigern und unsere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bestmöglich in ihrer Arbeit zu unterstützen. Mit den neuen Maßnahmen möchten wir zeigen, dass wir an der Seite unserer Bürgermeisterinnen und Bürgermeister stehen und ihre Arbeit und den teilweise enormen Aufwand, den sie betreiben, anerkennen“, sagte Minister Ebling.

Die größte Veränderung wird sich in Bezug auf die Anpassung der Aufwandsentschädigungen ergeben. Im Zuge dessen sollen die Mindestentschädigungssätze der Aufwandsentschädigungsverordnung rückwirkend zum 1. Januar 2023 um sechs Prozent und zum 1. Januar 2024 um weitere sechs Prozent angehoben werden. Weitere Erhöhungen sind abhängig von Einwohnerzahl und Arbeitsaufwand durch Gemeinderatsbeschlüsse möglich, selbst wenn Beigeordneten Geschäftsbereiche übertragen sind.

Zudem soll es auch bei der personellen Unterstützung der Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister durch die Verbandsgemeindeverwaltungen sowie bei der Inanspruchnahme der für die Wahrnehmung des Ehrenamtes notwendigen freien Zeit Optimierungen geben, wie beispielsweise Hinweise bei der Bestimmung von Freistellungszeiten. Auch die Ehrensoldregelungen sollen attraktiver gestaltet werden.

„Die Maßnahmen sollen auch mit Blick auf die anstehenden allgemeinen Kommunalwahlen in 2024 die Bereitschaft für die Übernahme eines solchen Amtes bei potentiellen Bewerberinnen und Bewerbern weiter fördern“, so der Minister.

Im September 2022 hatten sich Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister aus Rheinhessen mit einer Petition an die Landesregierung gewandt, mit der sie eine Stärkung der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister erreichen wollten. Ein erstes Gespräch dazu fand im Dezember 2022 statt. Die von Innenminister Ebling vorgestellten Maßnahmen sollen nun Zug um Zug umgesetzt werden.

Bereits mit dem Achten Landesgesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 15. März 2023 wurden Regelungen geschaffen, um die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und kommunalem Ehrenamt weiter zu verbessern.

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