„Als Schwerpunktgemeinden können die 19 Kommunen, die neu in das Programm aufgenommen wurden, besonders von der Dorferneuerung profitieren und öffentliche wie private Maßnahmen auf den Weg bringen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, unsere Dörfer noch besser für verschiedene Herausforderungen zu wappnen und die Lebensqualität vor Ort weiter zu verbessern. Neu ist in diesem Jahr, dass die Prozessbegleitung bei der Umsetzung des Dorferneuerungskonzepts stärker in den Blick genommen wird. So können zum Beispiel Konzepte und Maßnahmen zur Dorfökologie, zur Energiewende, zur Klimawandelanpassung und zur Leerstandsbekämpfung bedürfnisorientiert begleitet werden. Das fördert nicht nur die weitere Ortsentwicklung, sondern unterstützt insbesondere auch das kommunale Ehrenamt“, erklärte Innenminister Michael Ebling.
Um lokale Ideen zu unterstützen und die Menschen vor Ort optimal zu beraten, steht neben der Prozessbegleitung auch die Dorfmoderation zur Verfügung. Um die Entwicklung der Ortskerne weiter zu stärken, wird über die Dorferneuerung zudem eine Bauberatung für private und öffentliche Bauherrn gefördert. Diese Hilfsangebote kommen auch den Entwicklungskonzepten zugute, die lokal erarbeitet werden.
„Wirklich bemerkenswert ist die Bereitschaft der Gemeinden, ihre Konzepte weiterzuentwickeln und auch aktuelle Veränderungen zu berücksichtigen. Dieser Ansatz von innen heraus bindet alle Generationen aktiv in die Entwicklung des Dorfes mit ein. Auch Kommunen und Land arbeiten Hand in Hand, um den Wohnstandort Dorf mithilfe der Dorferneuerung noch attraktiver zu gestalten“, sagte der Innenminister.
Schwerpunkte der Dorferneuerung sind struktur- und funktionsverbessernde Maßnahmen, die die Ortskerne stärken und wiederbeleben und damit die unverwechselbare Siedlungs- und Kulturlandschaft erhalten. Dazu zählen auch Maßnahmen, die etwa der sozialen Daseinsvorsorge oder dem Klimaschutz dienen.
Die Anerkennung als Schwerpunktgemeinde im Rahmen der Dorferneuerung erfolgt für die Dauer von acht Jahren. Folgende Gemeinden werden ab dem Programmjahr 2025 als Schwerpunktgemeinden in der Dorferneuerung anerkannt:
Als Schwerpunktgemeinden 2025 werden anerkannt:
OG Bobenheim am Berg | VG Freinsheim | LK Bad Dürkheim |
OG Ensch | VG Schweich an der Römischen Weinstraße | LK Trier-Saarburg |
OG Feilbingert | VG Bad Kreuznach | LK Bad Kreuznach |
OG Forst an der Weinstraße | VG Deidesheim | LK Bad Dürkheim |
OG Frankweiler | VG Landau-Land | LK Südliche Weinstraße |
OG Freisbach | VG Lingenfeld | LK Germersheim |
OG Henau | VG Kirchberg | LK Rhein-Hunsrück-Kreis |
OG Lonnig | VG Maifeld | LK Mayen-Koblenz |
OG Nanzdietschweiler | VG Oberes Glantal | LK Kusel |
OG Nentershausen | VG Montabaur | LK Westerwaldkreis |
OG Neupotz | VG Jockgrim | LK Germersheim |
OG Niedermohr | VG Ramstein-Miesenbach | LK Kaiserslautern |
OG Oberkail | VG Bitburger-Land | LK Eifelkreis Bitburg-Prüm |
OG Selzen | VG Rhein-Selz | LK Mainz-Bingen |
OG Sembach | VG Enkenbach-Alsenborn | LK Kaiserslautern |
OG Stetten | VG Kirchheimbolanden | LK Donnersbergkreis |
OG Wellen | VG Konz | LK Trier-Saarburg |
OG Wimbach | VG Adenau | LK Ahrweiler |
OG Wirfus | VG Cochem | LK Cochem-Zell |
Fotos: Stehen im Laufe des Freitags hier bereit: https://rlp-box.rlp.de/s/ajsQinBsK6AosMM
Quelle: MdI RLP/Stephan Dinges