„Alleine im Jahr 2022 gab es in Rheinland-Pfalz 1.041 Unfälle, die auf Ablenkung zurückzuführen waren. Jeder davon ist einer zu viel. Mit dieser zukunftsweisenden Technik wollen wir gemeinsam mit der Polizei die Ablenkungsunfälle reduzieren. Das Pilotprojekt belegt, dass die Monocam eine präventive Wirkung hat und geeignet ist, die Verkehrssicherheit in Rheinland-Pfalz zu erhöhen. Deshalb wollen wir als erstes Bundesland die Monocam einführen“, sagte Innenminister Michael Ebling.
„Wir haben herausgefunden, dass durch unseren neuen Ansatz die Anzahl der Ablenkungsverstöße in den Testphasen in Trier und Mainz mindestens halbiert wurde. In vielen Fällen geht die präventive Wirkung sogar noch darüber hinaus. Deshalb werden wir mit der nächsten Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes einen Vorschlag für eine Rechtsgrundlage erarbeiten, die den dauerhaften Einsatz der Monocam ermöglicht. Dabei werden wir natürlich auch die datenschutzrechtlichen Belange berücksichtigen“, so der Minister.
Die erste Erprobungsphase fand im Polizeipräsidium Trier auf der Autobahn 602 zwischen den Anschlussstellen Kenn und Trier-Ehrang von Juni bis August 2022 statt. An insgesamt 46 Kontrolltagen wurden 327 Verstöße festgestellt. Die zweite Erprobungsphase erstreckte sich im Polizeipräsidium Mainz auf der Autobahn 60 vor der Anschlussstelle Mainz-Finthen von September bis November 2022. An 42 Kontrolltagen registrierte die Polizei 941 Ablenkungsverstöße. Insgesamt entspricht dies 1.268 Verstößen, die an die Zentrale Bußgeldstelle Speyer zur Bearbeitung weitergeleitet wurden.
Die Monocam wird bereits von der niederländischen Polizei eingesetzt. Das System arbeitet ähnlich wie bereits bekannte Abstands- und Geschwindigkeitsüberwachungssysteme und beobachtet den Verkehrsfluss aus einer erhöhten Position. Dabei achtet eine angeschlossene Software unter Nutzung künstlicher Intelligenz auf Mobiltelefone im Bereich des Fahrers und auf eine entsprechende Handhaltung. Werden beide Kriterien erfüllt, löst die Kamera aus, um dies fotografisch zu dokumentieren. Im Anschluss bewertet unmittelbar eine speziell geschulte Polizeibeamtin oder ein Polizeibeamter den festgestellten Verstoß.
Die Straßenverkehrsordnung verbietet auch bisher schon die Handynutzung am Steuer. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.