Im ersten Quartal 2012 ereigneten sich in Rheinland-Pfalz 30.310 Verkehrsunfälle, davon 4.110 wegen nicht angepasster Geschwindigkeit (13,55 Prozent). Bei den Unfällen mit Personenschaden war nicht angepasste Geschwindigkeit in 816 Fällen (26,70 Prozent) ursächlich.
Die Polizei führte die Schwerpunktkontrollen mit hohem personellem und technischem Aufwand durch. Insgesamt waren über 600 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte an 120 verschiedenen Kontrollstellen mit allen vorhandenen Geschwindigkeitsmessgeräten, wie Radargeräten, Lasertechnik, Einseitensensor- und Lichtschrankenmessanlagen, im Einsatz. Die Ergebnisse bestätigen die Notwendigkeit von Landeskontrolltagen, belegen aber insbesondere auch die Notwendigkeit regelmäßiger Geschwindigkeitskontrollen im regionalen Bereich.
Gesamtergebnis der Kontrollen:
Landesweit wurden 46.827 Fahrzeuge gemessen. Dabei wurden folgende Verstöße festgestellt: 6.329 Geschwindigkeitsüberschreitungen, 760 sonstige Verstöße, davon 559 Abstandsunterschreitungen, 101 Fälle von Nichtbeachtung der Gurtpflicht,
12 Mängel in der Fahrzeugtechnik / Ausrüstung und 66 Missachtungen von Überholverboten. Diese Feststellungen führten zu 3.611 Verwarnungen, 3.456 Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen, 9 Strafanzeigen, 59 Sicherheitsleistungen (Gesamthöhe 8.773,00 €) und voraussichtlich 367 Fahrverboten.
Besonderes herauszustellendes Ereignis
Spitzenreiter im negativen Sinne war ein Verkehrsteilnehmer, der auf der Autobahn
A 6 bei Ludwigshafen mit einer Geschwindigkeit von 179 km/h gemessen wurde, obwohl dort nur 100 km/h erlaubt sind. Aufgrund der besonderen Tatumstände kommt auf den Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 600 Euro und ein Fahrverbot bis zu drei Monaten zu.
Im Raum Mainz führten zwei Fahrzeugführer ihre Fahrzeuge unter deutlicher Alkoholeinwirkung, ein Fahrzeugführer besaß zudem keine Fahrerlaubnis.
Hinweis für die Redaktionen:
Fallzahlen aus den Regionen erhalten Sie bei den Polizeipräsidien.