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Lewentz: Ausnahme von Sonntagsfahrverbot während Erntezeit

Für wichtige landwirtschaftliche Kulturen wird je nach Witterung und Region in Rheinland-Pfalz bald die Ernte starten. „Erntetransporte für Getreide, Mais, Ölsaaten und Trauben werden dann auch an den Wochenenden notwendig sein“, so Infrastrukturminister Roger Lewentz. Er hat daher auf Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot für diese landwirtschaftlichen Transporte aufmerksam gemacht und um gegenseitige Rücksichtnahme gebeten.

In der Getreide- und Rapsernte gilt die Ausnahmegenehmigung vom 19. Juni bis zum 28. August, für die Maisernte und die Weintraubenlese vom 21. August bis 6. November und für die Ernte sonstiger Ölsaaten wie zum Beispiel Sonnenblumen in der Zeit vom 14. August bis zum 2. Oktober 2011. Die Ferienreise-Verordnung bleibt hiervon unberührt.

Lewentz appellierte an die Autofahrer, die ungewohnten Abmessungen und Geschwindigkeiten der landwirtschaftlichen Fahrzeuge zu beachten: Während Erntefahrzeuge wie Mähdrescher oder Rübenvollernter in der Regel besonders langsam fahren, kommt es bei Autofahrern wegen vergleichsweise hohen Geschwindigkeiten und der ungewohnten Länge von Transportzügen häufig zu Fehlberechnungen beim Überholen.

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