In der Getreide- und Rapsernte gilt die Ausnahmegenehmigung vom 19. Juni bis zum 28. August, für die Maisernte und die Weintraubenlese vom 21. August bis 6. November und für die Ernte sonstiger Ölsaaten wie zum Beispiel Sonnenblumen in der Zeit vom 14. August bis zum 2. Oktober 2011. Die Ferienreise-Verordnung bleibt hiervon unberührt.
Lewentz appellierte an die Autofahrer, die ungewohnten Abmessungen und Geschwindigkeiten der landwirtschaftlichen Fahrzeuge zu beachten: Während Erntefahrzeuge wie Mähdrescher oder Rübenvollernter in der Regel besonders langsam fahren, kommt es bei Autofahrern wegen vergleichsweise hohen Geschwindigkeiten und der ungewohnten Länge von Transportzügen häufig zu Fehlberechnungen beim Überholen.