1. Gewalt gegen Polizeibeamte ist ein Offizialdelikt, es kann nicht, wie Frau Klöckner in ihrer Meldung meint, angezeigt werden, nein, es muss angezeigt werden, es wird von Amts wegen verfolgt. Und das geschieht selbstverständlich auch, darauf legen die Dienststellenleiter und Polizeipräsidenten persönlich ein besonderes Augenmerk.
2. Keine Anzeige geht unter oder versandet gar. Das käme der Strafvereitelung im Amt gleich und bedeutete ein Vergehen von Kollegen an Kollegen. Das weise ich im Namen aller Polizeibeamtinnen und -beamten des Landes entschieden zurück.“