„Es freut mich, das die VMK dem Ergänzungsantrag des Landes Rheinland-Pfalz gefolgt ist und feststellt, dass der deutschen Fahrgastschifffahrt durch das vorgesehene Auslaufen der bislang auf sieben Prozent ermäßigten Mehrwertsteuersatzes erhebliche Wettbewerbsnachteile drohen, ,weil in den europäischen Nachbarländern teilweise deutlich niedrigere Steuersätze gelten“, betonte Lewentz.
Die Verkehrsministerkonferenz bittet daher den Bund, bis zu einer Harmonisierung der Steuersätze und der Vorlage eines schlüssigen Gesamtkonzepts zur Neufestsetzung der Mehrwertsteuersätze in Deutschland den ermäßigten Satz für die Fahrgastschifffahrt bis zum 31.12.2013 zu verlängern.