| Mittelrheinquerung

Minister Lewentz leitet ROV für Mittelrheinquerung ein

Innenminister Roger Lewentz hat das Raumordnungsverfahren (ROV) für die geplante Mittelrheinquerung bei St. Goar/St. Goarshausen im Rahmen eines Vor-Ort-Termins mit Staatssekretärin Daniela Schmitt vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, dem Präsidenten der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Uwe Hüser, sowie dem Landesbetrieb Mobilität sowie den Landkreisen Rhein-Hunsrück und Rhein-Lahn formell eingeleitet und die Struktur- und Genehmigungsdirektion mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. 

Der Einleitung des ROV ging ein rund zweijähriger Planungszeitraum voraus, in welchem zahlreiche Gutachten und Unterlagen erstellt werden mussten. Im Einzelnen sind dies: 
-    der Erläuterungsbericht zur Mittelrheinquerung
-    die Übersichtskarten, Lage- und Höhenpläne der verschiedenen Varianten
-    die Kostenermittlung und Kostenzusammenstellung
-    die Schalltechnische Untersuchung
-    das Luftschadstoffgutachten
-    die Umweltverträglichkeitsstudie
-    mehrere Verträglichkeitsuntersuchungen gemäß Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH)- 
-    eine Verträglichkeitsuntersuchung gemäß § 34 (1) BNatSchG für das Natura 2000-Gebiet DE 5711-401 ´Mittelrheintal´
-    die Faunistische Sonderuntersuchung
-    die Verkehrsuntersuchung Mittelrheinquerung zur Vorbereitung des ROV
-    die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
 
-    ein Gutachten zur Bewertung visueller Wirkungen der geplanten Rheinquerungen zwischen St. Goar und St. Goarshausen
-    ein städtebauliches Fachgutachten 
„Mit der Antragstellung durch den Landesbetrieb Mobilität und den beiden Landkreisen sowie mit der formellen Einleitung des ROV ist nun ein weiterer, wichtiger Schritt zur Realisierung der für die Region so wichtigen Verbindung gegangen worden“, betonte Minister Lewentz. Die Ergebnisse der Untersuchungen und des Raumordnungsverfahrens werden dann auch die Grundlage für das weitere Planungsverfahren bilden. Durch das ROV soll die Raumverträglichkeit der Querungsvarianten zur Mittelrheinquerung überprüft und die raumverträglichste Lösung festgestellt werden.  
„Die Mittelrheinquerung ist ein wichtiges Infrastrukturprojekt mit hoher Bedeutung für die Region. Sie wird eine dauerhafte Verbindung zwischen den Orten auf beiden Rheinseiten schaffen und für die Bürgerinnen und Bürger wie auch für die Unternehmen neue Chancen eröffnen. Im Verkehrsministerium haben wir das Projekt immer mit Nachdruck unterstützt. Ich freue mich, dass es nun einen Schritt vorangeht“, sagte Wirtschaftsstaatssekretärin Daniela Schmitt.
„Die Fachleute der SGD Nord haben gemeinsam mit der obersten Landesplanungsbehörde im Innenministerium die Antragsunterlagen für das Raumordnungsverfahren auf Vollständigkeit geprüft. Zwischenzeitlich wurden wir durch das Innenministerium beauftragt, das Raumordnungsverfahren durchführen. Das komplexe Projekt verlangt viele Verfahrensschritte und muss in jedem Fall auch welterbeverträglich sein" so SGD-Nord-Präsident Uwe Hüser.
Auch der Landrat des Rhein-Lahn-Kreises, Frank Puchtler, begrüßte die Einleitung des Raumordnungsverfahrens. „Mit dem Verfahren geht es weiter auf dem Weg zur notwendigen Mittelrheinquerung“, so Puchtler. 
Minister Lewentz kündigte an, dass ROV in enger Abstimmung mit der UNESCO durchzuführen. Als nächster Schritt stehen nun die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die öffentliche Auslegung der Unterlagen an. Dies wird zeitnah durch die SGD-Nord erfolgen. Daran werden sich die Auswertung der Gutachten unter raumordnerischen Gesichtspunkten sowie die Auswertung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung anschließen. Nach Abwägung der betroffenen Belange und der Vorlage der Entscheidung des UNESCO-Welterbekomitees wird das ROV durch einen Raumordnerischen Entscheid abgeschlossen.
Aufgrund der komplexen Abstimmungsverfahren mit dem Welterbezentrum gehen die zuständigen Landesplanungsbehörden von einem Zeitraum von circa eineinhalb Jahren bis zur Veröffentlichung des Raumordnerischen Entscheides als Ergebnis des Raumordnungsverfahrens aus. Im Anschluss daran könnte das für das Baurecht erforderliche Planfeststellungsverfahren starten.
(weitere Informationen: sgdnord-safe.rlp.de/index.php/s/jAeHG5kJkWR4b4C)

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