Wir unterstützen so die Kommunen auf ihrem Weg zu einer zukunftsfesten Ausgabenfinanzierung und zu einem nachhaltigen Haushaltsausgleich. So wird die kommunale Handlungs- und Leistungsfähigkeit dauerhaft gestärkt“, sagten Finanzministerin Doris Ahnen und Innenminister Michael Ebling am Dienstag in Mainz.
Hohe Liquiditätskredite bergen zum einen ein erhebliches Zinsänderungsrisiko. Zum anderen fehlt bei vielen Kommunen in Anbetracht der Höhe der aufgelaufenen Liquiditätskreditbestände eine Perspektive, wie diese Verschuldung zurückgeführt werden kann. „Durch die Entschuldung nimmt das Land den Kommunen das Zinsänderungsrisiko für die entsprechenden Schulden dauerhaft ab. Das Entschuldungsvolumen beträgt in Summe drei Milliarden Euro und damit über die Hälfte des Liquiditätskreditbestands unter Berücksichtigung von Vermögensanrechnungen und Bereinigungen. Dies ist gleichbedeutend mit einem finanziellen Neustart für die betroffenen Kommunen“, so die Finanzministerin.
In den Haushaltsjahren 2023 und 2024 stehen – vorbehaltlich der Entscheidungen des Parlaments zum Landeshaushalt – jeweils Mittel in Höhe von 250 Millionen Euro für Tilgungen zur Verfügung. In den nachfolgenden Jahren wird eine Belastung von rund 100 Millionen Euro jährlich angenommen. Weitere Mittel für Zinsleistungen und Verwaltungsaufwand kommen hinzu.
„Die mittel- und langfristige Entlastung der Kommunen geht deutlich über das Entschuldungsvolumen von drei Milliarden Euro hinaus, wenn die Zinsentlastung berücksichtigt wird. Die Kommunen haben aber zeitgleich die Verpflichtung, die verbleibenden Liquiditätskredite selbst zu kontrollieren und zu reduzieren. Neben der Regelung zur Entschuldung werden Änderungen im Gemeindehaushaltsrecht vorgenommen, um ein erneutes Aufwachsen des kommunalen Kreditbestandes zu verhindern“, sagte Innenminister Michael Ebling.
„Mit der Neuordnung der kommunalen Finanzen durch das Programm zur Entschuldung – verbunden mit der Reform des KFA und dem begleitenden neuen Programm für Investitionen in den Klimaschutz schafft das Land für die rheinland-pfälzischen Kommunen echte und nachhaltige Zukunftschancen. Sie erhalten die Möglichkeit, ihre finanzielle Handlungs- und Leistungsfähigkeit weiter zu stärken und die kommunalen Haushalte zukunftssicher zu gestalten“, sagten Ahnen und Ebling.
Der Gesetzentwurf wird im Dezember in den Landtag eingebracht. Die Kommunen haben nach Inkrafttreten des Gesetzes bis zum 30. September 2023 die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen. Danach schließen Kommune und Land einen Vertrag zur Teilnahme am Programm PEK-RP. Das Verwaltungsverfahren wird durch einen Bewilligungsbescheid des Landes abgeschlossen. Spätestens ab dem Jahr 2024 können dann die Schuldübernahmen erfolgen. Bei der Umsetzung soll die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) mitwirken.