Der VGH hatte in seinem Urteil die Berechnung einer Mindestfinanzausstattung für die Kommunen nach bedarfsgerechten Kriterien gefordert. Das bisherige System orientierte sich ausschließlich an einem prozentualen Anteil an den Landessteuereinnahmen.
„Der vorliegende Gesetzentwurf erhöht die Zuweisungen an die Kommunen im Jahr 2023 um 275 Millionen Euro gegenüber 2022. Im Jahr 2024 wird die sogenannte Finanzausgleichmasse um 225 Millionen Euro über der Finanzausgleichmasse 2022 liegen“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Im Vergleich zum Jahr 2013 sei die Finanzausgleichmasse damit um stolze 1,761 Milliarden auf nunmehr 3,761 Milliarden Euro angestiegen. Das sei eine bedeutende Kraftanstrengung und erneut ein wichtiges Signal an die Kommunen, so die Ministerpräsidentin. „Seit ich Ministerpräsidentin bin, also seit knapp zehn Jahren, hat der Kommunale Finanzausgleich enorme Steigerungsraten erfahren. Neben dem Anstieg ist es aber auch besonders wichtig, die vorhandenen Mittel bedarfsgerichtet zwischen den Kommunen zu verteilen. Im Ergebnis ist dies gut gelungen. Es entspricht dem Gedanken der interkommunalen Solidarität, dass starke Schultern mehr tragen als schwächere.“
„Wir gehen auf Basis von Proberechnungen derzeit davon aus, dass bis auf vier Kreise alle Landkreise mehr Zuweisungen erhalten als bisher“, so Innenminister Roger Lewentz. Es handele sich um Birkenfeld mit Idar-Oberstein, Mainz-Bingen mit einer Einbuße beim Sozial- und Jugendhilfeansatz sowie den Rhein-Pfalz-Kreis und den Landkreis Südwestpfalz.
Beim Rhein-Pfalz-Kreis kommt es zu einer kreisinternen Verschiebung vom Landkreis hin zu den kreisangehörigen Gemeinden und Gemeindeverbänden. In der Summe erhält der Gesamtkreis allerdings auch drei Millionen Euro mehr an Mitteln. Beim Landkreis Südwestpfalz sind die Einbußen des Landkreises (knapp eine Million Euro) vermutlich etwas größer als bei den kreisangehörigen Gemeinden und Gemeindeverbänden. Für alle Zahlen aus den Proberechnungen gilt, dass sich diese aufgrund der Steuerdaten ändern können.
„Die Zeit für die Erarbeitung der Neuregelung war mit 21 Monaten äußerst knapp und ein Kraftakt aller Beteiligter. Die enge Einbindung der Kommunalen Spitzenverbände stand für uns nie in Frage, sondern war selbstverständlich. 17 Gespräche wurden mit den kommunalen Spitzen geführt“, sagte Lewentz.
Die im Gesetzentwurf nunmehr vorgesehene Anpassung der Nivellierungssätze bei der Grundsteuer A von 300 Prozent auf 345 Prozent, bei der Grundsteuer B von 365 Prozent auf 465 Prozent und der Gewerbesteuer von 365 Prozent auf 380 Prozent werde als sachgerecht und vertretbar eingeordnet. „Die Höhe der Nivellierungssätze der Grundsteuer orientiert sich zukünftig am jeweiligen Bundesdurchschnitt. Die Höhe des Nivellierungssatzes der Gewerbesteuer bleibt sogar noch unterhalb des Bundesdurchschnitts“, sagte der Innenminister.
Mithilfe der Nivellierung werde erschwert, dass eine Gemeinde durch Hebesätze unterhalb der Nivellierungssätze die eigenen (Steuer-)Bürgerinnen und Bürger „schone“ und sich zusätzliche Einnahmen über Schlüsselzuweisungen vom Land, d.h. von allen Steuerzahlern des Landes, beschaffe, erläuterte Innenminister Roger Lewentz. Sie diene also der Angleichung im Land.
„Im neuen System orientiert sich die finanzielle Ausstattung der Kommunen an der errechneten Mindestfinanzausstattung, die bei rund drei Milliarden Euro liegt. Hinzukommen die von den Kommunen zu erbringende Finanzausgleichsumlage, die Abrechnungen aus den Vorjahren und der sogenannte Symmetrieansatz. In diesem Symmetrieansatz hat sich das Land freiwillig entschlossen, die kommunale Finanzsituation in 2023 um 105 Millionen Euro und 2024 um 165 Millionen Euro zu verbessern“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen.
„Die Konzeption des KFA ist eine Chance für einen Neuanfang der kommunalen Selbstverwaltung, die nicht nur den Anforderungen einer bedarfsgerechten Finanzausstattung gerecht wird, sondern auch dem Leitbild gleichwertiger Lebensverhältnisse im Land Rheinland-Pfalz folgt. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass in Kürze ein weiteres wichtiges Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht wird, mit dem unter Berücksichtigung eines Sockelbetrags die Hälfte der kommunalen Liquiditätskredite landesseitig übernommen und damit die besonders betroffenen Kommunen um bis zu drei Milliarden Euro entlastet werden“, so Ahnen.