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Praktischer Einsatz von Studierenden der Polizei üblich

Der im Innenministerium für Polizeifragen zuständige Staatssekretär Günter Kern erklärt zu einem möglichen Einsatz von Studierenden der Hochschule der Polizei während der Fastnachtstage: „Bei der Polizei wird derzeit geprüft, ob Studierende des 9. und 10. Bachelorstudienganges während der Fastnachtstage im Polizeidienst eingesetzt werden können, damit erfahrene Kräfte - gerade wegen der komplexen Erfahrungen bei der Silvesternacht in Köln - für das aktuelle Einsatzgeschehen an Fastnacht freigesetzt werden."

Bei den Studierenden handelt es sich um angehende Polizisten, die kurz vor dem Ende ihrer Ausbildung stehen. Sie haben bereits während ihrer praktischen Phasen Erfahrungen im Polizeidienst (Streifendienst etc.) gesammelt und sind mit den Gefahren des Berufes grundsätzlich vertraut. 

Im sogenannten Modul 13 ist während der Ausbildung vorgesehen, dass Polizeianwärterinnen und –anwärter den Einsatz bei Großveranstaltungen unter Anleitung der Bereitschaftspolizei erlernen. Dies findet in Rheinland-Pfalz, wie auch in anderen Bundesländern, regelmäßig bei Großveranstaltungen wie etwa Fußballspielen oder Fastnachtsumzügen statt.

In diesem Jahr ist dennoch in keiner Weise beabsichtigt, die Anwärterinnen und Anwärter in die Einsatzbewältigung des Fastnachtsgeschehens zu integrieren. Vielmehr wird geprüft, ob sie auf den Dienststellen eingesetzt werden oder – gemeinsam mit einem erfahrenen Kollegen – Teil des fastnachtsunabhängigen Streifendienstes sein können. Genau das ist ebenfalls Teil der praktischen Elemente der polizeilichen Ausbildung.“

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