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Neues Gesetz ist Fundament der Verwaltungsdigitalisierung

Der Landtag hat das E-Government-Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Rheinland-Pfalz verabschiedet. Mit dem Gesetz erhalten Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen die Möglichkeit, Verwaltungsleistungen möglichst vollständig über das Internet abzuwickeln.
Eine Gruppe von Menschen nutzen einen Computer, um eine Verwaltungsleistung in Anspruch zu nehmen.

„Die Bürgerinnen und Bürger können zu Recht erwarten, dass die öffentliche Verwaltung mit der generell rasanten Entwicklung im Digitalbereich Schritt hält. Das E-Government-Gesetz bildet das Fundament der Verwaltungsdigitalisierung und gibt den bereits laufenden Projekten zusätzlichen Schub. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zur Modernisierung und Vereinfachung der Verwaltung geleistet“, so Innenminister Roger Lewentz nach dem Beschluss im Landtag. 

Von der Online-Antragstellung über die digitale Einreichung erforderlicher Nachweise bis hin zur elektronischen Bezahlung sollen Verwaltungsleistungen sicher sowie von überall und zu jeder Zeit in Anspruch genommen werden können. So sieht das Gesetz auch vor, dass alle Behörden des Landes und der Kommunen einen elektronischen Zugang für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen eröffnen und im Internet grundlegende Informationen über ihre Aufgaben zur Verfügung stellen. 

Eine besondere Bedeutung kommt dabei dem Nutzerkonto Rheinland-Pfalz (https://nutzerkonto.service.rlp.de) zu. Nach einmaliger Registrierung leitet ein sicherer Zugang rund um die Uhr zu allen Verwaltungsleistungen in Rheinland-Pfalz. In vielen Fällen entfällt damit künftig der Gang zur Behörde. Zudem verpflichtet das Gesetz zum Auf- bzw. Ausbau eines rheinland-pfälzischen Verwaltungsportals, über welches ein zentraler Zugang zu den Behörden und ihren Leistungen geschaffen wird. 

Um diesen Digitalisierungsprozess effektiv gestalten zu können, müssen auch innerhalb der Verwaltung Abläufe optimiert und auf elektronische Verfahren umgestellt werden. Eine wesentliche Grundlage hierfür ist der flächendeckende Umstieg von der manuellen zur elektronischen Aktenführung und Vorgangsbearbeitung. Auf der Ebene der Staatskanzlei und der Ressorts ist dieser Prozess bereits abgeschlossen. Die übrigen Behörden der unmittelbaren Landesverwaltung mit ihren rund 200 Dienststellen sollen bis Ende 2025 sukzessive angebunden werden.
 

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