„Mit dem Landeswindenergiegebietegesetz setzen wir in Rheinland-Pfalz auf eine verantwortungsbewusste und zielgerichtete Weiterentwicklung der Windenergienutzung. Unserem Ziel, bis 2030 die Windenergie auf mindestens 2,2 Prozent der Landesfläche zu erzeugen – das sind ca. 20.000 Hektar zusätzlich –, sind wir seit Juni ein gutes Stück nähergekommen“, so Innenminister Ebling.
Ziel des Gesetzes ist es, weitere Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Förderung der Windenergienutzung und den Ausbau der Windenergie in Rheinland-Pfalz in den nächsten Jahren sukzessive voranzutreiben.
Der besondere Schutz sensibler Bereiche bei gleichzeitigem Ausbau von Windenergie sei zudem durch das fortgeschriebene rheinland-pfälzische Landesentwicklungsprogramm (LEP) sichergestellt, wovon auch die Kommunen bereits profitieren, so der Minister. „So vermeiden wir es, die sorgsam abgewogenen Maßgaben etwa zum Schutz des Welterbes Oberes Mittelrheintal, des Biosphärenreservats Pfälzerwald oder der Mindestabstände zu Siedlungen zu gefährden“, betonte Ebling.
Unter Einbeziehung valider Naturschutzdaten wird nun zügig ein landesweites Flächenportal entwickelt, um daraus die künftigen Flächenpotenziale in den einzelnen Regionen abzuleiten und zu bestimmen.
„Mit dem neuen Gesetz streben wir einen ausgewogenen und nachhaltigen Ausbau der Windenergie an, um unsere ambitionierten Klimaziele zu erreichen. Dabei ist es uns wichtig, einen verlässlichen und rechtssicheren Rahmen zu schaffen, der sowohl den Schutz bestimmter Gebiete als auch die Energiesicherheit gewährleistet. Wir sind zuversichtlich, dass die Regionen und Kommunen durch die erweiterten Möglichkeiten zur Planung von Windenergiegebieten einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung dieser Ziele leisten können“, so Innenminister Michael Ebling.