Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz haben Ausländerinnen und Ausländer einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn sie beispielsweise seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland leben, ein unbefristetes Aufenthaltsrecht haben, für ihren Lebensunterhalt selbst sorgen können, nicht vorbestraft sind und ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland haben.
Der Einbürgerungstest muss nicht nur von neuen Bewerberinnen und Bewerbern um die deutsche Staatsangehörigkeit abgelegt werden, auch Ausländerinnen und Ausländer, die nach dem 30. März 2007 einen Einbürgerungsantrag gestellt und über deren Anträge am 1. September 2008 noch nicht entschieden wurde, müssen in dem Test Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen. Davon befreit sind Jugendliche unter 16 Jahren und Menschen, die durch Krankheit, Behinderung oder aufgrund ihres Alters beeinträchtigt sind. Ein deutscher Schulabschluss wird als Nachweis auch akzeptiert.
Rheinland-Pfalz hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg mit der technischen Durchführung des Einbürgerungstests beauftragt. Das Bundesamt wird beispielsweise die Prüfungsbögen zur Verfügung stellen, den Test auswerten und den Testteilnehmern ihre Ergebnisse mitteilen. Die praktische Organisation des Tests übernehmen die vom Bundesamt zugelassenen Prüfstellen im Land. Die Einbürgerungsbehörden halten eine Liste mit den in Rheinland-Pfalz zugelassenen Prüfstellen vor, die den Betroffenen an die Hand gegeben wird, um sich „ihre Prüfstelle“ selbst aussuchen zu können. Dadurch wird es ihnen erleichtert, zeitnah an einem Einbürgerungstest teilnehmen zu können. Der Test kostet 25 Euro. Er kann beliebig oft wiederholt werden.
Einbürgungswillige Ausländerinnen und Ausländer erhalten gezielt Hilfe, um sich auf den Einbürgerungstest vorzubereiten. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entwickelt zurzeit eine entsprechende Broschüre, auch ein Mustertestbogen soll ins Internet gestellt werden. Außerdem machen die Einbürgerungsbehörden allen Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerbern die Fragen des Einbürgerungstest mit den vorgesehenen vier Antwortmöglichkeiten zugänglich. Darüber hinaus werden in Rheinland-Pfalz Einbürgerungskurse angeboten, in denen die für einen erfolgreichen Einbürgerungstest erforderlichen staatsbürgerlichen Kenntnisse vermittelt werden. Auch hier halten die Einbürgerungsbehörden Informationen für die Interessenten vor.