„Die heutige Verbotsmaßnahme ist ein klares Signal an die kriminelle Rockerszene. Unser Rechtsstaat ist handlungsfähig und wird keinerlei Kriminalität dulden und mit aller Härte dagegen vorgehen“, sagte Lewentz.
Im Sinne der Sicherheit der Menschen in unserem Land und des Rechtsfriedens werde die Rockerkriminalität ein wichtiger Ermittlungsschwerpunkt der Polizei bleiben. „Ich habe immer gesagt: Wo Vereinsverbote rechtlich möglich sind, werden wir sie auch konsequent durchführen. Das ist jetzt bei den ‚Hells Angels MC Bonn‘ gelungen.“
Derzeit läuft beim Landgericht Koblenz ein Verfahren gegen Mitglieder des Vereins unter anderem wegen der Gründung einer kriminellen Vereinigung. Dem Verein werden unter anderem Straftaten wie schwere Körperverletzung, räuberische Erpressung, Bedrohung oder Verstöße gegen das Waffenrecht vorgeworfen. Ein Vereinsverbot wird vollzogen, wenn die Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen zuwider läuft oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet. „Die zuständigen Behörden haben nun das Vereinsvermögen beschlagnahmt und eingezogen. Dem Rockerclub wurde jede Tätigkeit untersagt und es ist verboten eine Ersatzorganisation zu gründen“, erläuterte der Minister. Es sei zudem untersagt, Kennzeichen des Vereins zu tragen.