„Die Dorferneuerung hat sich zu einer der größten Bürgerinitiativen des Landes entwickelt, bei der alle Generationen im Dorf aktiv in die Dorfentwicklung eingebunden sind“, sagte der Minister. Dennoch sei mit der Anerkennung als Schwerpunktgemeinde auch eine Art Selbstverpflichtung verbunden, sich der Dorferneuerung im besonderen Maße anzunehmen. „Nur durch das Engagement vieler kann der Wohnstandort Dorf noch attraktiver gestaltet und zukunftsfähig aufgestellt werden“, so Lewentz.
Die Anerkennung als Schwerpunktgemeinde erfolgt für die Dauer von acht Jahren. Gemeinsam mit der Dorfmoderation wird ein umfassender Beteiligungsprozess in Gang gesetzt und ein zukunftsbeständiges Leitbild entwickelt. Zudem steht den privaten und öffentlichen Bauherren eine qualifizierte Bauberatung zur Verfügung, um die Stärkung der Innenentwicklung weiter voranzutreiben.
Schwerpunkte der Dorferneuerung sind struktur- und funktionsverbessernde Maßnahmen, die die Ortskerne stärken und wiederbeleben sollen, um damit die unverwechselbare Siedlungs- und Kulturlandschaft erhalten.
„Über 24 Millionen Euro stehen in diesem Jahr zur Förderung von Dorferneuerungsmaßnahmen insgesamt zur Verfügung. Mit dieser Summe können wichtige Projekte realisiert werden, die zur weiteren Verbesserung der Infrastruktur in unseren Gemeinden beitragen“, betonte der Minister.
Im Programmjahr 2021 wurden in der Dorferneuerung 64 Dorfmoderationen mit einer Gesamtzuwendung von über 750.00 Euro gefördert. Insgesamt wurden durch die Dorferneuerung 220 öffentliche und 1200 private Maßnahmen unterstützt. Mit Zuwendungen in Höhe von rund 25 Millionen Euro sind Investitionen in Höhe von rund 148 Millionen Euro ausgelöst worden. „Das ist auch ein klarer Beleg für die volkswirtschaftliche Bedeutung der Dorferneuerung“, betonte der Minister. Vor allem kleinere orts- und regionsansässige Handwerks- und Gewerbebetriebe profitierten von diesen vielfältigen und qualitativ anspruchsvollen Arbeiten der Dorferneuerung.
Die Begründungen zur Schwerpunktanerkennung können hier eingesehen werden.
Die neuen Schwerpunktgemeinden:
OG Becheln | VG Bad Ems-Nassau | Rhein-Lahn-Kreis |
OG Beuren | VG Ulmen | LK Cochem-Zell |
OG Brauneberg | VG Bernkastel-Wittlich | LK Bernkastel-Wittlich |
OG Frei-Laubersheim | VG Bad Kreuznach | LK Bad Kreuznach |
OG Knittelsheim | VG Bellheim | LK Germersheim |
OG Körperich | VG Südeifel | Eifelkreis Bitburg-Prüm |
OG Kuhardt | VG Rülzheim | LK Germersheim |
OG Lambertsberg | VG Arzfeld | Eifelkreis Bitburg-Prüm |
OG Leinsweiler | VG Landau-Land | LK Südliche Weinstraße |
OG Limbach | VG Hachenburg | Westerwaldkreis |
OG Lörzweiler | VG Bodenheim | LK Mainz-Bingen |
OG Niederkirchen | VG Otterbach-Otterberg | LK Kaiserslautern |
OG Nußbach | VG Lauterecken-Wolfstein | LK Kusel |
OG Ockfen | VG Saarburg-Kell | LK Trier-Saarburg |
OG Partenheim | VG Wörrstadt | LK Alzey-Worms |
OG Ranschbach | VG Landau-Land | LK Südliche Weinstraße |
OG Schalkenbach | VG Brohltal | LK Ahrweiler |
OG St. Julian | VG Lauterecken-Wolfstein | LK Kusel |
OG Stelzenberg | VG Landstuhl | LK Kaiserslautern |
OG Weyerbusch | VG Altenkirchen-Flammersfeld | LK Altenkirchen |