"Ziel solcher Kontrollaktionen ist es, möglichst frühzeitig jugendgefährdende Einflüsse zu erkennen, auf Jugendgefährdungen hinzuweisen und über sie aufzuklären sowie Verstöße gegen jugendschutzrechtliche Vorschriften zu verfolgen", sagte Innenminister Karl Peter Bruch im Nachgang der Kontrollen.
Insgesamt kontrollierten die fast 600 Kräfte des Polizeidienstes und der Ordnungs- bzw. Jugendschutzbehörden 382 Gewerbebetriebe und Festveranstaltungen. Hierbei mussten die Beamten 34 Kinder und Jugendliche feststellen, die so stark alkoholisiert waren, dass sie ihren Erziehungsberechtigten übergeben werde mussten. Daneben kam es zu weiteren 140 Ordnungswidrigkeiten und Strafanzeigen. Trotz dieser Zahlen zeigte sich Innenminister Bruch erfreut darüber, dass schwerwiegende Verstöße gegen jugendschutzrechtliche Bestimmungen die absolute Ausnahme blieben: „Die Kontrollen haben gezeigt, dass sich die Gewerbetreibenden und Festveranstalter ganz überwiegend ihrer Verantwortung gegenüber Kindern und Jugendlichen bewusst sind. Wir müssen aber unsere gemeinsamen Anstrengungen fortführen, auch das Verantwortungsbewusstsein der jungen Menschen selbst im Umgang mit Gefahren zu stärken.“
Eine besondere Beachtung fand bei den Kontrollen der Ausschank und Verkauf von Alkohol an Kinder und Jugendliche. Nach aktuellen Studien steigt der Anteil der Jugendlichen, die regelmäßig alkoholische Getränke konsumieren. Exzessiver Alkoholkonsum ist mittlerweile fester Bestandteil der jungendlichen Freizeitkultur. „Zugleich verbergen sich dahinter ernsthafte und häufig unterschätzte Gefahren. Eine Vielzahl von Straftaten wird unter Alkoholeinfluss begangen. Eine frühzeitige Intervention ist hierbei ein wichtiger Beitrag zur Gewaltprävention und zugleich zum Jugendschutz“, so der Innenminister.
Bei den landesweiten Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen haben die Polizeipräsidien – in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Ordnungs- und Jugendämtern – an bekannten Treffpunkten, auf öffentlichen Plätzen und Volksfesten, in Gaststätten und Spielhallen sowie in Internetcafes oder Diskotheken landesweit Jugendschutzkontrollen durchgeführt. Unterstützt wurden die Polizeipräsidien hierbei durch Kräfte der Bereitschaftspolizei und des Wasserschutzpolizeiamtes. Schwerpunkte der Überwachungsmaßnahmen stellten dabei Alkohol- und Drogenmissbrauch von Kindern und Jugendlichen, jugendschutzrechtliche Bestimmungen, gewerbe- und gaststättenrechtliche Vorschriften, aber auch die einschlägigen Strafgesetze dar.