| Städtebauliche Erneuerung / Sanierungsprogramm und Strukturprogramm

Innenminister Bruch bewilligte der Stadt Oppenheim 211.200 Euro Fördermittel für die Stadtkernsanierung und 380.520 Euro Fördermittel für die Untergrunduntersuchung und -sanierung in der Altstadt

Innenminister Karl Peter Bruch hat der Stadt Oppenheim im Rahmen der Städtebaulichen Erneuerung 211.520 Euro für die Fortsetzung der Stadtkernsanierung aus dem Sanierungsprogramm und weitere 380.520 Euro für die Fortsetzung der Untergrunduntersuchung und -sanierung in der Altstadt aus dem Strukturprogramm bewilligt. Die Stadt könne mit diesen Fördergeldern städtebauliche Maßnahmen zur Aufwertung des Stadtbildes und zur Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität durchführen, so der Minister. Dies seien vor allem Baumaßnahmen in Straßen und auf Plätzen sowie private Modernisierungsmaßnahmen zur nachhaltigen Innenstadtentwicklung. Die geplanten städtebaulichen Maßnahmen trügen zur Aufwertung des Stadtbildes und Steigerung der Attraktivität der Stadt bei, so Bruch.

Das Sanierungsprogramm sei im Stadterneuerungskonzept des Landes das klassische Förderinstrument für gebietsbezogene Entwicklungen von Stadt- oder Ortskernen und ein wertvolles Förderinstrument zur Sicherung und Stärkung der örtlichen Zentren. Wichtigste Ziele seien die Steigerung der Attraktivität und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Innenstädte, um die Funktionsvielfalt als Wohn-, Handels-, Dienstleistungs-, Einkaufs-, Kultur- und Freizeitstandort zu erhalten, so der Minister.

Das Strukturprogramm sei im Stadterneuerungskonzept des Landes das Förderinstrument, über das städtebaulich, strukturpolitisch oder konversionsbedingt bedeutsame Einzelvorhaben oder deren Vorbereitung oder Absicherung gefördert werden könnten. Das seien Einzelprojekte, die für die städtebauliche Entwicklung Schlüsselfunktonen hätten und die städtebauliche Qualität spürbar verbesserten. Wichtig seien vor allem strukturverbessernde Wirkungen und positive Arbeitsplatzeffekte, so der Minister. Im Programmjahr 2008 stünden für bis zu 200 Projekte der Städtebaulichen Erneuerung zusammen über 70 Millionen Euro bereit. „Insgesamt hat sich das flexible Fördersystem der Städtebaulichen Erneuerung hervorragend bewährt“, so der Minister.

Im Mittelpunkt der Förderstrategie stünden die Städte und Gemeinden mit zentralörtlicher Funktion. Seit 1991 habe das Land aus fünf Teilprogrammen über 980 Millionen Euro (einschließlich ca. 125 Millionen Euro Bundesfinanzhilfen) für städtebauliche Maßnahmen bewilligt. „Besonders die Erneuerung von Kern- und Problemgebieten und die Entwicklung ganzheitlicher Projekte mit starken lokalen und regionalen Impulsen werden mit den Mitteln gezielt unterstützt“, so Bruch weiter. Denn gerade solche Maßnahmen setzten wichtige Anreize für die private Investitionstätigkeit und lösten ein Mehrfaches an Folgeinvestitionen aus. „Das schafft Arbeit, sichert Arbeitsplätze und stützt den für das Land so wichtigen Mittelstand“, so Bruch abschließend.

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