Der Leitfaden ersetze eine aus dem Jahr 2001 stammende Fassung, wurde grundlegend überarbeitet und an die Entwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung angepasst. Der Leitfaden wird den Kreis-, Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen zur Verfügung gestellt.
"Der Leitfaden zeigt Handlungsmöglichkeiten auf, wie die Versammlungsbehörden Umgehung und Missbrauch des Versammlungsrechts erkennen und unterbinden können, insbesondere vor dem Hintergrund getarnter rechtsextremistischer Veranstaltungen. Solche Veranstaltungen werden teilweise von Strohleuten bei den zuständigen Behörden angemeldet und es werden dabei falsche oder unklare Angaben über Veranstalter und Anlass der Veranstaltung gemacht", zeigte Bruch mögliche Anwendungsgebiete auf. Damit öffentliche Versammlungen von Rechtsextremisten frühzeitig erkannt werden könnten, sei deshalb auch eine erhöhte Aufmerksamkeit der zuständigen Versammlungsbehörden notwendig. "Denn wirksame staatliche Maßnahmen gegen den Rechtsextremismus brauchen eine enge Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Stellen: den Versammlungsbehörden, den Aufsichtsbehörden, der Polizei, dem Verfassungsschutz und den für Jugendschutz zuständigen Behörden", betonte der Minister abschließend.