| Sportstättenförderung

Ebling: Aus Sportstättenförderprogramm „Land in Bewegung“ wird „Kleines Sportstättenförderprogramm“

Das Land Rheinland-Pfalz zieht eine ausgesprochen positive Bilanz des seit 2022 bestehenden Sportstättenförderprogramms „Land in Bewegung“. Aufgrund der hohen Nachfrage wird das Programm nun erweitert und künftig als „Kleines Sportstättenförderprogramm“ fortgeführt.

„Sport braucht gute und verlässliche Infrastruktur. Mit dem Kleinen Sportstättenförderprogramm möchten wir auch in Zukunft unsere Kommunen gezielt dabei unterstützen, ihre Sportanlagen zu erhalten und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Damit stärken wir den Sport vor Ort und schaffen zukunftsfähige Rahmenbedingungen für Bewegung und Gemeinschaft“, erklärte Sportminister Michael Ebling.

Seit dem Start des Sportstättenförderprogramm „Land in Bewegung“ im Jahr 2022 wurden rund 75 Projekte mit insgesamt etwa 2 Millionen Euro gefördert. Die hohe Nachfrage zeigt den großen Bedarf der Kommunen an flexiblen Fördermöglichkeiten für ihre Sportstätten.

Mit der Weiterentwicklung zum Kleinen Sportstättenförderprogramm wird die Förderung noch stärker an den kommunalen Bedarf angepasst. Künftig können analog zum regulären „Großen Sportstättenförderprogramm“ neben Außenanlagen auch Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Sanierungen gefördert werden. Zudem wird es möglich sein, gezielt einzelne Teile von Außenanlagen zu sanieren. Damit wird die Förderung flexibler und passgenauer ausgestaltet.

Zugleich erhöht das Land die zur Verfügung stehenden Mittel deutlich: Der bisherige jährliche Förderansatz von 300.000 Euro wird auf 1 Million Euro angehoben. „Sportstätten sind zentrale Orte des gesellschaftlichen Lebens. Hier kommen Menschen zusammen, engagieren sich ehrenamtlich und bleiben aktiv. Deshalb ist es uns wichtig, die Kommunen bei dieser Aufgabe verlässlich zu unterstützen und gezielt in eine moderne und leistungsfähige Sportinfrastruktur zu investieren“, so Ebling.

Im Rahmen des Förderprogramms kann das Land bis zur Hälfte der förderfähigen Kosten für eine Sportanlage übernehmen, sofern diese zwischen 10.500 und 100.000 Euro liegen. Antragsberechtigt sind ausschließlich Kommunen. Förderanträge können ab sofort bis zum 30. Juni 2026 bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) eingereicht werden.

Weitere Informationen sind unter https://mdi.rlp.de/themen/sport/sportfoerderung-der-landesregierung/sportstaettenbau abrufbar.

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