Zuwendungsberechtigte Ortsgemeinden

Im Rahmen des Förderprogramms „Das Dorfbudget – Ehrenamt fördern, Gemeinschaft stärken“ sind Ortsgemeinden mit bis zu 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zuwendungsberechtigt. Den berechtigten Gemeinden wird zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements und Stärkung der Dorfgemeinschaft ein jährlicher Pauschalbetrag von 1.500 Euro zur Verfügung gestellt. Maßgeblich ist die Einwohnerzahl zum Stichtag 30. Juni des Vorjahres gemäß § 35 Abs. 1 LFAG. 

Übersicht

Eine Liste der im Jahr 2025 zuwendungsberechtigten Ortsgemeinden kann hier eingesehen werden.