| Kommunalbericht

Lewentz: Finanzausgleich entlastet Kommunen spürbar

In den letzten Jahren konnten die rheinland-pfälzischen Kommunen ihre Haushaltslage deutlich verbessern, wie der aktuell vorgelegte Kommunalbericht 2019 des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz ausweist. Mit 15,1 Milliarden Euro übertrafen 2018 die Einnahmen den Vorjahreswert um 669 Millionen Euro.

Die Kommunen erzielten insgesamt einen positiven Finanzierungssaldo von 441 Millionen Euro nach 431 Millionen Euro im Jahr 2017. Fünf von 24 Landkreisen und vier von zwölf kreisfreien Städten schlossen das Haushaltsjahr mit Defizit ab.

„Die Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs durch das Land ab dem Jahr 2014 hat in den vergangenen Jahren entscheidend mit dazu beigetragen, die finanzielle Situation der Kommunen in Rheinland-Pfalz zu verbessern“, so Innenminister Roger Lewentz. Seit der im Jahr 2014 in Kraft getretenen Anpassung habe sich der Finanzausgleich verglichen mit dem Landeshaushalt deutlich überproportional entwickelt und ist seit dem letzten Jahr vor der Reform 2013 von 2,0 Milliarden Euro auf 2,9 Milliarden Euro im Jahr 2018 gestiegen, also um über 900 Millionen Euro. Dies war neben der konjunkturellen Entwicklung und den Konsolidierungsleistungen der Kommunen mit ein Grund dafür, dass diese in den vergangenen beiden Jahren einen deutlich positiven Finanzierungssaldo von jeweils über 400 Millionen Euro verbuchen konnten.

Ab 2019 wurde die Finanzausgleichsmasse zusätzlich um weitere 60 Millionen Euro aufgestockt, und eine neue Schlüsselzuweisung unterstützt die mit Sozial- und Jugendhilfe am höchsten belasteten Kommunen abermals. Insgesamt steigt der kommunale Finanzausgleich über den Doppelhaushalt 2019/2020 um 340 Millionen Euro auf dann rund 3,3 Milliarden Euro im nächsten Jahr. Zudem werden die Kommunen von einer Ausgabenbelastung, der Anhebung der Gewerbesteuerumlage befreit, die die kommunalen Einnahmen um weitere 200 Millionen Euro verbessern wird.

Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom Februar 2012 hat allerdings auch die Kommunen in der Pflicht gesehen, eigene Anstrengungen zu unternehmen, um ihre Finanzausstattung zu verbessern. Insbesondere haben demnach die Kommunen eigene Einnahmequellen angemessen auszuschöpfen und Einsparpotentiale bei der Aufgabenwahrnehmung zu verwirklichen.

In seinem Kommunalbericht fordere der Rechnungshof die kommunalen Gebietskörperschaften erneut auf, Handlungsspielräume zur Verbesserung der eigenen Haushaltslage konsequent zu nutzen, sagte Lewentz. Genannt würden  dabei beispielsweise die im Ländervergleich unterdurchschnittlichen Hebesätze bei Grundsteuer und Gewerbesteuer. Zudem weise der Landesrechnungshof darauf hin, dass eine Gebietsreform zu bedeutsamen Haushaltsverbesserungen beitragen könne. 
 

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