„Die Ortsgemeinde kann mit den Fördergeldern in dem Sanierungsgebiet städtebauliche Maßnahmen zur Aufwertung des Ortbildes und zur Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität durchführen und tragen damit zur Steigerung der Attraktivität des Ortes bei“, so Innenminister Karl Peter Bruch. Das Sanierungsprogramm sei im Stadterneuerungskonzept des Landes das klassische Förderinstrument für gebietsbezogene Entwicklungen von Stadt- oder Ortskernen und ein wertvolles Förderinstrument zur Sicherung und Stärkung der örtlichen Zentren. Wichtigste Ziele dabei seien die Steigerung der Attraktivität und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Innenstädte, um die Funktionsvielfalt als Wohn-, Handels-, Dienstleistungs-, Einkaufs-, Kultur- und Freizeitstandort zu erhalten, äußert sich der Minister.
Im Programmjahr 2008 stehen für bis zu 200 Projekte der Städtebaulichen Erneuerung über 70 Millionen Euro bereit. „Insgesamt hat sich das flexible Fördersystem der Städtebaulichen Erneuerung hervorragend bewährt“, erläutert der Minister. „Im Mittelpunkt der Förderstrategie stehen die Städte und Gemeinden mit zentralörtlicher Funktion. Seit 1991 hat das Land aus fünf Teilprogrammen über 980 Millionen Euro (einschließlich circa 125 Millionen Euro Bundesfinanzhilfen) für städtebauliche Maßnahmen bewilligt. Besonders die Erneuerung von Kern- und Problemgebieten und die Entwicklung ganzheitlicher Projekte mit starken lokalen und regionalen Impulsen werden mit den Mitteln gezielt unterstützt“, unterstreicht Bruch. Denn gerade solche Maßnahmen setzten wichtige Anreize für die private Investitionstätigkeit und lösten ein Mehrfaches an Folgeinvestitionen aus. „Das schafft Arbeit, sichert Arbeitsplätze und stützt den für das Land so wichtigen Mittelstand“, so Bruch abschließend.