2005 hatte es der Bund im Zuwanderungsgesetz den Ländern ermöglicht, eine Härtefallkommission einzurichten. Damit wurde erstmals ein Weg eröffnet, in Härtefällen aus humanitären Gründen auch dort zu helfen, wo es bis dahin ausländerrechtlich nicht möglich war. Die Bundesregelung war allerdings bis zum 31. Dezember 2009 befristet. Die Bundesregierung will nunmehr mit dem Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz diese Befristung aufheben. Dies hatte der Landesbeirat für Migration und Integration so gefordert und Innenminister Bruch hatte in der Innenministerkonferenz die Aufhebung der Befristung unterstützt.
Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat bereits durch die Härtefallkommissionsverordnung vom 18. März 2005 eine solche Härtefallkommission gebildet. Sie ist als unabhängiges Sachverständigengremium beim Ministerium des Innern und für Sport angesiedelt. Als Mitglieder sind jeweils eine Vertretung berufen: des Landkreistags, des Städtetags, des Katholischen Büros, der Evangelischen Kirchen und der Diakonischen Werke in Rheinland-Pfalz, von amnesty international e. V., der Liga der freien Wohlfahrtsverbände in Rheinland-Pfalz, des Bürgerbeauftragten des Landes, der Beauftragten der Landesregierung für Migration und Integration sowie des Ausländerreferats des Innenministeriums. Den Vorsitz führt der Innenstaatssekretär, Roger Lewentz.
Der Innenminister kann in diesen Härtefällen auf Ersuchen der Kommission anordnen, dass Ausländerinnen und Ausländern, die zur Ausreise verpflichtet sind, ausnahmsweise eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, obwohl sie die vom Aufenthaltsgesetz geforderten Voraussetzungen nicht erfüllen. Die Härtefallkommission hat sich bislang mit 135 Fällen (insgesamt 489 Personen) befasst. Betroffen waren sowohl Einzelpersonen als auch Familien.
Innenminister Bruch entschied in 46 Fällen (175 Personen) auf Grund eines Ersuchens und ordnete in allen Fällen die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an. Die Betroffenen erhielten von der zuständigen Ausländerbehörde ein Bleiberecht. In 76 Fällen (260 Personen) lagen nach Auffassung der Härtefallkommission die Voraussetzungen für ein Ersuchen nicht vor. Die übrigen Fälle erledigten sich auf sonstige Weise (z.B. Antragsrücknahme, Ausreise etc.) bzw. wurden noch nicht abschließend beraten.
Auf Grund des maßgeblich durch Innenminister Bruch geforderten Bleiberechtsbeschlusses der Innenministerkonferenz vom 16./17. November 2006 sowie der im August 2007 in Kraft getretenen gesetzlichen Altfallregelung konnten daneben die Ausländerbehörden bereits vielen integrierten ausreisepflichtigen Personen ein Aufenthaltsrecht gewähren. „Auch wenn dies zu einem Rückgang der Fallzahlen der Härtefallkommission geführt hat, ändert sich dadurch nichts an der Bewertung, dass sich die Härtefallkommission bewährt hat“, so Innenminister Bruch. „Die Härtefallkommission schafft einen Handlungsspielraum zugunsten der von besonders dringenden humanitären und persönlichen Härten betroffenen Ausländern“, betonte Ministerin Dreyer abschließend.