Als Ergänzung zum Programm des Deutschen Fußballbundes „Mini-Spielfelder in Rheinland-Pfalz“ stellte das rheinland-pfälzische Ministerium des Innern und für Sport im Jahr 2008 100.000 Euro zur Förderung von Bolzplätzen zur Verfügung. „Konnten sich für das DFB-Minispielfeldprogramm nur Vereine oder Kommunen bewerben, die eine Kooperation mit einer Schule nachwiesen, so steht das Ministeriumsprogramm allen offen“, betonte Innenminister Karl Peter Bruch, auf dessen Initiative das Programm ins Leben gerufen wurde. „Seit Bekanntgabe des Förderprogramms im Juni 2008 haben wir 31 Anträge erhalten. Es haben schon zahlreiche Beratungsgespräche stattgefunden“, freute sich der Minister in einer ersten Bilanz. Bisher seien 16 Anträge mit Fördersummen zwischen 800 und 20.000 Euro bewilligt worden. Die Summe der bewilligten Zuwendungen betrage zurzeit 160.000 Euro, wobei im Jahr 2008, bedingt durch jahreszeitliche Verzögerungen bei der Umsetzung der Projekte, noch keine Auszahlungen erfolgt seien. Bei 15 Anträgen seien von den Antragstellern noch Unterlagen nachzureichen, erklärte Bruch.
Den Erfolg des Programms sieht Bruch auch in der unbürokratischen Förderung. Wir wollten den Verwaltungsaufwand auf Seiten der Antragsteller so gering wie möglich halten. So reicht nach dem Bau des Bolzplatzes zum Beispiel ein vereinfachter Verwendungsnachweis eine kurze Bestätigung des örtlichen Bürgermeisters, dass die Mittel bestimmungsgemäß verwendet worden sind, führte der Minister aus.
Außerdem enthalte das rheinland-pfälzische Modell einige Ausnahmen von der derzeit gültigen Verwaltungsvorschrift für den Bau von Sport , Spiel und Freizeit-anlagen: So gebe es keinen Grenzwert nach unten. Bislang mussten die zuwendungsfähigen Kosten für ein solches Projekt eine Summe von 50.000 Euro und bei Gemeinden und Gemeindeverbänden von 60.000 Euro übersteigen, um Landesmittel für eine Förderung zu erhalten. Bei der Förderung von Bolzplätzen gelten diese Beträge nicht, das Land will hier unbürokratisch und schnell unterstützen, sagte Bruch. Die Förderung betrage in der Regel 40 Prozent der Kosten, wobei die Höchstförderung von Landesmitteln auf 20.000 Euro begrenzt wird.
Folgende Förderungen sind möglich:
1. Der Neubau eines Platzes,
2. die Sanierung oder Teilsanierung eines nicht mehr genutzten Sport oder Spielplatzes,
3. die Herrichtung einer Wiese oder Brachfläche.
Die Anträge werden über die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion an das Ministerium des Innern und für Sport gestellt. Dabei gilt als Bolzplatz ein Platz in Größenordnung eines Kleinspielfeldes (ca. 22 x 44 m), die in der Trägerschaft von Vereinen oder Kommunen stehen.
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