„Als über Jahrhunderte gewachsenes frühes Fachwerkanwesen ist der Deutsche Hof für Ahrweiler von großer städtebaulicher Bedeutung. Die Eigentümerin bemüht sich sehr darum, nicht nur die Schäden der Flutkatastrophe zu beheben, sondern auch die anderen Gebäudeteile denkmalgerecht instand zu setzen. Dieses Vorhaben unterstützen wir gerne mit 50.000 Euro aus der Denkmalförderung des Landes. Mit den Fördermitteln sollen vor allem Schäden am Fachwerk behoben werden“, sagte Staatssekretärin Simone Schneider, die für das kulturelle Erbe des Landes zuständig ist.
Die Landesförderung beträgt je 25.000 Euro in den Jahren 2025 und 2026. Zusätzlich zur Landesförderung erhält die Eigentümerin eine Förderung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz in Höhe von 30.000 Euro.
„Menschen aus allen Epochen unserer Geschichte haben in Rheinland-Pfalz ihre Spuren hinterlassen. Burgen, Schlösser, Ruinen und viele andere ältere und jüngere Kulturdenkmäler zeugen bis heute in beeindruckender Weise davon. Herausragendes Beispiel dafür sind unsere sieben UNESCO-Welterbestätten. Kommunen, Kirchen und private Eigentümerinnen und Eigentümer können sich darauf verlassen, dass wir sie mit der Landesdenkmalpflege sehr gerne fachlich und finanziell bei der Bewahrung ihrer Kulturschätze unterstützen“, so die Staatssekretärin.
„So bewahren wir die historische Substanz, erwecken Geschichte zum Leben und sorgen für ein attraktives, lebenswertes Umfeld. Auch der Tourismus profitiert dabei, denn Rheinland-Pfalz ist durch seine vielfältigen historischen Zeugnisse ein attraktives Reiseziel für Menschen aus Nah und Fern“, betonte Schneider.
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt im Zuge der Denkmalförderung kommunale, kirchliche und private Eigentümerinnen und Eigentümer von Kulturdenkmälern im Jahr 2025 mit insgesamt voraussichtlich rund 5,4 Millionen Euro. Förderfähig ist dabei der denkmalbedingte Mehraufwand bei Sanierungs- und Restaurierungsarbeiten. Der Fördersatz beträgt in Bezug auf die zuwendungsfähigen Kosten in der Regel bis zu 50 Prozent bei Privateigentümern sowie bis zu 33,3 Prozent bei Kommunen und Kirchen. Ergänzt werden kann die Landesförderung durch Förderprogramme des Bundes wie beispielsweise die wiederkehrenden Denkmalschutzsonderprogramme oder auch durch Mittel der Deutschen Stiftung Denkmalschutz.