Durch die Anschaffung des Rettungswagens wird die Transportkapazität in der Stadt Trier weiter ausgebaut, beziehungsweise der Wegfall eines altersbedingt auszusondernden Fahrzeuges kompensiert. Das Fahrzeug wird von der Schnelleinsatzgruppe Sanitätsdienst eingesetzt. Die beiden zu beschaffenden Geräteanhänger SAN sollen zu einem flexiblen Materialtransport der Schnelleinsatzgruppen Sanitätsdienst dienen und mit bisher nicht vorgehaltenem Material und Geräten zur Notfallversorgung von 50 Patienten ausgestattet werden. Je ein Anhänger wird beim Deutschen Roten Kreuz und beim Malteser Hilfsdienst in der Stadt Trier stationiert.
Bruch erläuterte: „Mit diesem Zuschuss unterstützen wir den Landkreis dabei, seine Aufgaben im Katastrophenschutz bestmöglich zu erfüllen. Darüber hinaus geht es mir aber auch um die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in den Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungseinheiten, die einen Großteil ihrer Freizeit für die Allgemeinheit opfern. Sie sollen wissen, dass wir ihre Arbeit nicht nur dankbar anerkennen, sondern dass wir sie auch bei Ihrer wichtigen Tätigkeit unterstützen wollen. Dafür ist eine gute Ausrüstung unerlässlich und die wollen wir fördern“, betonte der Minister.
Grundlage für die Landesförderung sei die Neukonzeption des Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienstes, die im Juli dieses Jahres vorgestellt wurde, so der Minister weiter. „Die Neufassung des Katastrophenkonzeptes aus dem Jahr 1995 war dringend notwendig, weil zum einen neue Erkenntnisse aus Großeinsätzen wie der Fußballweltmeisterschaft aufgenommen werden mussten, zum anderen war die Anpassung an das neue Bevölkerungsschutzkonzept des Bundes und damit auch eine Neugestaltung der technischen Ausstattung erforderlich“, erklärte der Minister.
Ziel sei es, in den rheinland-pfälzischen Gebietskörperschaften möglichst einheitliche Strukturen aufzubauen. Zwar entschieden die zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte in eigener Verantwortung darüber, in welchem Umfang sie welche Einheiten für den Bereich des Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienstes vorsehen. Allerdings sei eine landesweite Konzeption, welche Standards vorgehalten werden sollen, in zweierlei Hinsicht von großem Vorteil: „Die Zusammenarbeit im Katastrophenschutz muss auch über kommunale Gebietskörperschaften hinaus funktionieren. Eine einheitliche Konzeption ermöglicht das reibungslose und schnelle Ineinandergreifen verschiedener Kräfte. Außerdem können die Kreise und kreisfreien Städte bei der Beschaffung der Ausrüstung kooperieren, das spart Ressourcen“, betonte der Minister.
Die neue Konzeption des Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienstes wurde von der Arbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz (HiK) erarbeitet, durch das Innenministerium, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und die Landesfeuerwehrschule (LFKS) geprüft und mit den kommunalen Aufgabenträgern abgestimmt. Zuvor wurde sie in einem fast halbjährigen Prozess in den einzelnen Kreisen mit den vor Ort für Katastrophenschutz Zuständigen diskutiert und erörtert. „Das führt zu einer hohen Akzeptanz der neuen Konzeption bei allen beteiligten Aufgabenträgern“, ist sich Bruch sicher.