„Eine digitale Übermittlung der Kaufverträge von den Notaren an die Gutachterausschüsse wird viel Zeit sparen. Denn dadurch fällt die aufwändige analoge Übertragung der Informationen aus den Kaufverträgen in die bereits automatisiert geführte Kaufpreissammlung der Gutachterausschüsse weg. Zudem lässt sich durch das Digitalverfahren eine große Menge Papier einsparen und das kommt der Umwelt zugute“, sagte Innenminister Roger Lewentz. Der Datenaustausch zwischen den Notaren und den Gerichten laufe bereits heute digital. Damit habe man gute Erfahrungen gemacht, so Lewentz.
Die Gutachterausschüsse führen eine Kaufpreissammlung zur Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke sowie Erbbaurechte. Notare sind verpflichtet, eine Abschrift von jedem Kaufvertrag über eine Immobilie an den Gutachterausschuss zu senden. Hieraus werden unter Beachtung des Datenschutzes individuelle Auskünfte erteilt. Bislang werden die Kaufverträge von den Notaren an die Gutachterausschüsse postalisch versandt. Die digitale Datenübermittlung von Notaren an die Gutachterausschüsse ist ein komplexes Unterfangen, da hierfür die technischen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die zwölf Gutachterausschüsse geschaffen werden müssen. Zudem müssen Prozesse entwickelt werden, um die Informationen über maschinenlesbare Daten künftig direkt in die Datenbank der Kaufpreissammlung zu schreiben.
Grundlage für einen digitalen Austausch von Notar-Dokumenten an Behörden ist das sogenannte „besondere Behördenpostfach“ (beBpo). Ein vom Innenministerium geleiteter Arbeitskreis unter Beteiligung der Notarkammern und verschiedener Notariate hat mit Unterstützung des Landesamts für Vermessung und Geobasisinformation (LVermGeo) bei den zwölf Gutachterausschüssen des Landes die Einrichtung der erforderlichen besonderen Behördenpostfächer vorgenommen. Dadurch sind in den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse eine geordnete Posteingangsbearbeitung sowie der Datenschutz sichergestellt. Als obere Vermessungs- und Katasterbehörde besitzt das LVermGeo die wichtige Bündelungsfunktion für die Gutachterausschüsse insgesamt.
Eine digitale Übermittlung der Kaufverträge wird sich voraussichtlich positiv auf die Analyse des Grundstücksmarkts in Rheinland-Pfalz auswirken, da dem Oberen Gutachterausschuss, dessen Geschäftsstelle beim LVermGeo eingerichtet ist, die entsprechenden Marktdaten für die Erstellung des Landesgrundstücksmarktberichts künftig früher zur Verfügung stehen können.
Das rheinland-pfälzische Projekt soll Synergien zu dem Bundesprojekt eNoVA (elektronischer Notariat-Verwaltung-Austausch) schaffen. Insbesondere durch die Beteiligung der Bundesnotarkammer am Pilotprojekt hat Rheinland-Pfalz die Entwicklung des eNoVA-Systems stets im Blick und kann künftig praktische Erfahrungen dort einfließen lassen.