Die aktuell verkündeten Gerichtsentscheidungen schafften auch vor Ort Klarheit über die weitere Entwicklung der Verbandsgemeinden.
Der VGH hat die Normenkontrollanträge der VG Wallhalben und der VG Kröv-Bausendorf gegen die Gebietsänderungsgesetzes abgelehnt und unter anderem festgestellt, dass durch die Gesetze die in der Verfassung verankerte kommunale Selbstbestimmung nicht verletzt wird. Die den Neugliederungen zugrunde liegenden Sachverhalte seien ausreichend ermittelt worden, urteilten die Verfassungsrichter. Bereits im Juni hatten die Richter die Grundzüge der Kommunal- und Verwaltungsreform gebilligt.